Alle aktuellen Verfügungen ab 16.09.2021 siehe anhängende PDF

Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose zu den Beschlüssen des Corona-Kabinetts: „Systemwechsel in der Beurteilung der Pandemie: Situation in den Krankenhäusern ist nun ausschlaggebend“

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat die bestehende CoronavirusSchutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie wird am Donnerstag in Kraft treten. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen ist es wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um nachlässig zu werden. Wir beobachten aber auch: Die Pandemie entwickelt sich zunehmend zu einer Pandemie der Ungeimpften. Deshalb betreffen die weiterhin notwendigen Einschränkungen vor allem sie, während Geimpfte und Genesene davon immer weniger betroffen sind“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Angesichts des Impffortschritts hat die Hessische Landesregierung in Anlehnung an das Bundesinfektionsschutzgesetz beschlossen, die Infektionsinzidenz als alleinigen Indikator für die Coronavirus-Schutzmaßnahmen abzulösen. Künftig werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. „Mit den Neuregelungen der Verordnung findet ein Systemwechsel statt. Die Infektionsinzidenz als bislang wichtigster Indikator wird durch einen neuen Fokus auf die Situation in den hessischen Krankenhäusern ersetzt und auch die Kontaktnachverfolgung ist künftig nur noch in bestimmten Bereichen erforderlich. Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in vielen Innenbereichen führt Hessen ab dem 16. September zudem ein 2G-Optionsmodell ein. Die 2G-Option bietet vor allem Veranstaltern und privaten Betreibern die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. In diesen Fällen gibt es keine wesentlichen coronabedingten Einschränkungen wie Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht mehr. Für Geimpfte und Genesene sind das wesentliche Erleichterungen“, betonten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose heute in Wiesbaden.

„Die Corona-Schutzimpfung ist und bleibt der Weg aus der Pandemie. In Hessen sind mittlerweile 66,4 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner erstgeimpft. 61,8 Prozent der Menschen haben bereits einen vollständigen Impfschutz. Insgesamt wurden bisher 7,8 Millionen Impfdosen im Land verabreicht. Wir sind auf einem guten Weg, jedoch noch nicht am Ziel angekommen. Aus diesem Grund möchte ich alle Hessinnen und Hessen, die sich noch impfen lassen möchten, dazu ermutigen, dies zeitnah zu tun. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Er rief alle, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen, dazu auf, die flächendeckenden kostenlosen Impfangebote in Hessen zu nutzen.

Auch die derzeitige Impfaktionswoche von Bund und Ländern lenkt unter dem Motto #HierWirdGeimpft die Aufmerksamkeit auf möglichst niedrigschwellige Impfangebote. Sie ergänzt damit die bereits bestehenden Maßnahmen der Landesregierung, für das Impfen zu werben. „Über die Plattform der Bundesregierung erfahren Bürgerinnen und Bürger schneller von kurzfristigen unbürokratischen Impfaktionen in ihrer Region. Durch diesen Service erreichen wir noch mehr Menschen, die ganz unkompliziert ihre CoronaSchutzimpfung erhalten können. Je mehr Menschen die Angebote jetzt nutzen, umso entspannter können wir dem Herbst entgegenblicken“, erklärte Gesundheitsminister Kai Klose. „Wir alle werden diese Infektion durchmachen: Als Impfung oder durch Ansteckung mit erheblichen Gesundheitsrisiken. Das Impfen ist die weitaus angenehmere Alternative.“

Auf der Website www.hierwirdgeimpft.de werden Impfaktionen auf einer Deutschlandkarte dargestellt und nützliche Informationen präsentiert.

Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick:

3G

Innenbereich: Die 3G-Vorgaben gelten nun landesweit in Innenbereichen von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten, Gaststätten (außer Kantinen für Betriebsangehörige) und bei körpernahen Dienstleistungen. Es müssen nunmehr nicht mehr nur die Gäste bzw. Kundinnen und Kunden einen Negativnachweis vorlegen, sondern auch die Mitarbeitenden. Erleichterungen gibt es für Personal durch die regelmäßige Teilnahme an zweimal wöchentlichen Betriebstestungen. In Übernachtungsbetrieben sind Negativnachweise bei der Anreise und bei längeren Aufenthalten im Anschluss zweimal wöchentlich erforderlich.

Außenbereich: In Außenbereichen wird die Verpflichtung zum 3G-Nachweis, da wo er bislang gilt, gestrichen. Ausnahme: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen ist ein Negativnachweis vorzulegen.

2G-Optionsmodell

Veranstalter und private Betreiber haben die Möglichkeit, ausschließlich Geimpfte und Genesene einzulassen. Auch das Personal muss sich an die 2G-Regel halten. In diesem Fall entfallen wesentliche coronabedingte Einschränkungen: Die Abstandsregeln entfallen ebenso wie die Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Veranstaltungen (mehr als 25 Personen)

Veranstaltungen können in 3G oder auch im 2G-Optionsmodell durchgeführt werden. Entsprechend muss sich auch das Personal an die Vorgaben halten.
Drinnen: 3G, Maskenpflicht bis zum Platz, bis 500 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei.
Draußen: Bis 1.000 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei. Bei mehr als 1.000 Personen genehmigungspflichtig.
Bei den 3G-Veranstaltungen muss ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen.

Kontaktdatenerfassung

Aufgrund der steigenden Impfquote entfällt die Kontaktdatenerfassung in weiten Teilen. Grundsätzlich gilt bereits in Hessen, dass Geimpfte und Genesene nur dann in Quarantäne müssen, wenn sie positiv getestet wurden. Unter die 2G-Regelungen fallen bereits rund 62 Prozent vollständig Geimpfte und alle genesenen Hessinnen und Hessen. Daher ist künftig lediglich in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen weiterhin die Kontaktnachverfolgung notwendig. Das betrifft insbesondere Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist weiterhin sowohl bei 3G als auch dem 2G-Optionsmodell die Kontaktdatenerfassung Pflicht.

Bislang war die 7-Tage-Inzidenz das entscheidende Kriterium für die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Angesichts des zu verzeichnenden Impffortschritts blickt Hessen nun vor allem auf die Kapazitäten des Gesundheitswesens. In einem zweistufigen Eskalationsstufenkonzept sind nun die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden. Die Gesamtbettenbelegung und auch die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden wie auch die Anzahl der vollständig gegen eine CoronaErkrankung geimpften Personen als weitere Faktoren weiterhin  berücksichtigt und beobachtet.

Aktuelle Hospitalisierungsinzidenz: 2,51. Belegte Intensivbetten: 146 (136 mit gesicherter Corona-Infektion, 10 Verdachtsfälle)

Stufe 1 wird relevant, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt.

Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden notwendig, bspw. Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der 3-G-Regel auf weitere Bereiche.

Stufe 2 kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt.

Nochmals zusätzliche Maßnahmen werden notwendig, z.B. Zugang nur noch mit 2G.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren können an 2G-Angeboten und -veranstaltungen auch ohne Impfung teilnehmen. Grundsätzlich benötigen Kinder bei 3G keinen Negativnachweis, wenn sie jünger als 6 Jahre alt sind oder noch nicht eingeschult wurden. Maskenpflicht: In Schulgebäuden muss eine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt nicht am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport. Ausnahme: In den zwei Wochen andauernden Schutzwochen nach den Ferien oder bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule bzw. in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse. In der Kita gibt es keine Maskenpflicht.

Quarantäne:

Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Quarantäne befreit. Infizierte müssen für 14 Tage in Quarantäne, ebenso ihre Haushaltsmitglieder. Infizierte Kinder U6 sowie Kinder vor der Einschulung und Schülerinnen und Schüler können sich jedoch ab dem 7. Tag der Infektion mit PCR-Test freitesten. Haushaltsangehörige (Kinder/Geschwister) von Infizierten frühestens am 10. Tag (wegen der Inkubationszeit).

im Falle einer PCR-bestätigten Infektion wird regelmäßig nicht mehr pauschal die ganze Klasse/Gruppe in Quarantäne geschickt, sondern nur noch enge Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbarn) entsprechend Entscheidung des Gesundheitsamtes (für alle anderen gilt für 14 Tage: tägliche Tests und Maske auch am Platz). Die engen Kontaktpersonen (Sitznachbarn) können sich ab dem fünften Tag nach Feststellung der Infektion freitesten lassen.

(Nur) für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche mit COVIDSymptomen (Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns) besteht in der Schule und in der Kita ein Betretungsverbot; diese können sich jedoch freitesten.

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Kreis Bergstraße erlässt neue Allgemeinverfügung zur lokalen Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zum 07.09.2021

Das Robert-Koch-Institut gibt die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Bergstraße heute (am Freitag, den 03.09.2021) mit 109,2 an. Der Kreis Bergstraße erlässt daher auf Basis des aktuellen hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts eine entsprechende Allgemeinverfügung.

Diese sieht folgende zusätzliche Maßnahmen vor:

  • Erweiterte Maskenpflicht (FFP2-, KN95-, N95- oder vergleichbare Masken) für Personal in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älter, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.
  • Zutrittsbeschränkungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote und Veranstaltungen: Max. 100 Teilnehmer in geschlossenen Räumen, Max. 200 im Freien. Geimpfte bzw. genesene Personen mit Nachweis werden dabei nicht eingerechnet. Für die Teilnahme gilt zudem das Erfordernis eines Negativ-Nachweises (sog. „3G“: geimpft, getestet, genesen).
  • Erweiterte Maskenpflicht (FFP2-, KN95-, N95- oder vergleichbare Masken) im ÖPNV. Dies gilt nur für Personen ab 16 Jahren.
  • 3G-Regel zum Einlass auf in der Außengastronomie, auf Außenflächen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Sportstätten (u.a. Fitnessstudios, Bäder, Sporthallen), von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie in Prostitutionsstätten.

Die o.g. Allgemeinverfügung des Kreises tritt zum Dienstag, den 07. September 2021, in Kraft und gelten zunächst bis Ablauf des 20. Septembers 2021. Die Regelungen der Allgemeinverfügungen werden entsprechend des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts „im Regelfall wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen (…), wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird“.

Die genauen Regelungstatbestände und Ausnahmen können auf der Internetseite des Kreises Bergstraße nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung unter www.kreis-bergstrasse.de nachgelesen werden. 

Der Kreis Bergstraße weist darauf hin, dass ergänzend zur Allgemeinverfügung auch die Corona-Schutzordnung des Landes Hessens sowie weitere Regelungen gelten, die vom Land Hessen mit Blick auf spezielle Themenbereiche getroffen wurden.

Der Kreis Bergstraße erwartet zudem innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Anpassung des hessischen Eskalationskonzepts. Der Kreis wird dann entsprechend erneut informieren.

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