auf Grundlage des Landeserlasses, der verbindlich regelt, wie bei Verdachts- und Infektionsfällen in Kindertagesstätten zu verfahren ist, hat der Kreis Bergstraße eine Allgemeinverfügung erlassen, wie es das Land in seinen Ausführungen vorsieht. Diese Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises zu finden.