Darmstadt-Dieburg – Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz im LaDaDi liegt, haben einen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten, wenn der Schulweg an die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs weiter als zwei bzw. drei Kilometer entfernt ist. Entsprechende Anträge mussten von den Eltern bisher in Papierform gestellt werden und wurden analog bearbeitet. Ab sofort erfolgt dieser Prozess digital – von der Antragstellung bis zur Sachbearbeitung.

„Damit gehen wir einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung und entlasten damit sowohl die Eltern als auch unsere Mitarbeitenden erheblich“, freut sich der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Lutz Köhler. „Der Antrag kann jederzeit bequem online gestellt und dann zügig bearbeitet werden.“

Darüber hinaus können Anträge nicht mehr auf dem Postweg verloren gehen und die Fehlerquote bei der Antragstellung wird ebenfalls reduziert. Für die Antragstellung wird eine aktuelle, maximal vier Wochen alte Schulbescheinigung benötigt, die als Anhang hochgeladen werden kann.

Für Grundschüler kann ein Antrag auf Schülerbeförderungskosten gestellt werden, wenn der Schulweg an die nächstgelegene Schule mehr als zwei Kilometer entfernt ist. Ab der fünften Klasse bis zum Abschluss der Mittelstufe (Sekundarstufe I) sowie in erstattungsfähigen Bildungsgängen der Berufsschulen gilt eine Mindestwegstrecke von mehr als drei Kilometer zur nächstgelegenen zuständigen Schule. 

Für Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen kann der Antrag auf Schülerbeförderungskosten wie gehabt einmal pro Schuljahr gestellt werden – unter Vorlage der Fahrkarten, da in beiden Fällen die Anzahl der besuchten Schultage erst im Nachhinein feststeht. Antragsteller der begründeten privaten PKW-Nutzung und Berufsschülerinnen und -schüler stellen den Antrag weiterhin halbjährlich.

Alle Infos zum Antrag auf Schülerbeförderungskosten und der direkte Link zum Antrag sind unter www.ladadi.de/schulweg zu finden.

kt