Können Sie sich vorstellen, daß Ihre Randnotizen in 250 Jahren mal Heimatforscher beschäftigen werden, die beim Entziffern Kopfzerbrechen bekommen?

Wahrscheinlich nicht, denn Sie haben - im Gegensatz zu Johann Wilhelm Grimm anno 1765 - keine eigentliche Handschrift mehr. Sie tippen alles mit Textverarbeitung oder als SMS. Die Älteren von uns bekamen in der Grundschule noch die Zeugnisnote „Schönschrift“ und können sich vorstellen, wieviel Mühe und Sorgfalt Geometer Grimm einst aufwenden mußte, um eine saubere Legende zu seinen äußerst akkurat gezeichneten Karten zu schreiben, und wie oft er es wohl abschreiben mußte bis es seinen Ansprüchen genügte. Mühselig, aber spannend war das Entziffern der alten Handschrift Grimms für mich, aber gemeinsam mit Günther Dekker gelang es. Somit liegt nun auch für die Grimm-Karte vom Felsberg mit Reichenbach eine übersetzte Legende vor, in der die einzelnen Flurstücke, Bauwerke, Gewässer und Wege verzeichnet sind.

Die Veröffentlichung der Übersetzung plus daraus gewonnene Erkenntnisse folgt im Laufe des Jahres 2021. Lesen Sie auch den Beitrag "Wurde die Riesensäule im Lauf der Jahrhunderte kürzer und länger, dicker und schlanker? ... "

Karte: Joh. Wilhelm Grimm - Reichenbach und Felsberg. Zu finden unter Signatur HLA HStAD P 1 Nr. 685/2, zur Verfügung gestellt vom Hessisches Landesarchiv,  Abteilung Hessisches Staatsarchiv Darmstadt.

Marieta Hiller, im Oktober 2020

Beginn der geometrischen Kartografie - was war davor?

Bevor Grimm sich um 1730 herum aufmachte, die Landschaft unserer Dörfer exakt zu vermessung und zu kartieren, arbeitete man nicht mit Karten. Es genügten Einträge ins Gemeindebuch, um die Besitzverhältnisse zu klären. Allgemeine Anhaltspunkte in der Landschaften definierten die Grenzen. Die Haingerichtsordnung klärte alle Fragen. Zu unklaren Besitzgrenzen wurden Zeugen befragt, ihre Aussagen wurden im Gemeindebuch festgehalten. Niederschriften von Selbstangaben, persönlicher Übereinkunft und Bezeugungen zur Definition von Geländestrukturen und Grenzen waren Grundlage für Steuererhebungen. Diese Grundlage wurde Schatzung genannt, ihre Niederschrift Weistum.

Die Haingerichtsordnung

Der Schultheiß (von der Herrschaft eingesetzt - „Schuld heischend“: Geldeintreiber, meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit) berief einmal jährlich das Haingericht ein. Der Bürgermeister (vom Schultheiß aus dem Kreis der Gerichtsschöffen eingesetzter Vertreter der Bürger für ein Jahr) hatte ein unbeliebtes Amt: er mußte für ein ordentliches Kassenwesen sorgen. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war seine Amtsbezeichung "Rechenmeister", später wurde Bürgermeister daraus. Das Haingericht, namentlich der Schultheiß, erließ Verbote und Gebote. Konkret waren das das gemeinschaftliche Feuerlöschwesen und die Pflicht sein eigenes Haus in Schuß zu halten, also Pflichten zur Erhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung. Die Haingerichtsordnung enthielt für viele Gemeinden ein Ackergebot, ein Wiesengebot, ein Weg- und Zaungebot sowie ein Heckenverbot. Letzteres verbot keine Hecken, sondern das Holzen in eines anderen Hecke. 

Exakte Bemessungsgrundlage fürs Finanzamt

Im Laufe der Zeit waren die Besitzverhältnisse durch die Aufsplitterung in Generationen von Erbfolgen so unklar geworden, daß der Herrschaft Schönberg (beispielhaft für die meisten Regionen) das Verfahren der Haingerichtssitzung zur Festlegung der zu zahlenden Steuern zu umständlich und ungenau - damit streitanfällig - geworden war. Mit steigener Bevölkerungszahl nach Ende des 30jährigen Krieges und der Pestepidemie im 17. Jahrhundert wurde eine genauere Beschreibung erforderlich. Die Steuerungerechtigkeiten hatten sich gehäuft, deshalb strebte das Amt eine Schatzungsrevision und Kartierung an.

Ab 1719 erfaßte man im hochgräflich Erbachischen Amt Schönberg Wald, Wiesen, Äcker und Gärten „auf geometrische Art nach der Dreiecksmethode“ (Rößling S. 287). Im Auftrag der Fürstenauischen Regierung entwarf Geometer Johann Wilhelm Grimm (1703-1778) 1749 ein ausführliches Vermessungskonzept als Richtlinie für geometrische Kartierungen.

1750 gab es bereits das Fach Feldmeßkunst am Pädagog in Darmstadt (Gymnasium).

Die Arbeit eines Geometers: ein neuer Beruf entsteht

Grimms Vermessungskonzept aus dem Jahre 1749 stellte die Grundlage eines neuen Berufes dar: bis ins Detail regelte es, wie der Geometer vorzugehen hatte. In seiner Instruction zur Taxation (= Besteuerung) soll zuerst durch Schultheiß und Bürgermeister eine Gütertabelle erstellt werden. Streitigkeiten sollten danach diskutiert und ausgeräumt werden. Danach wurde die Steinsetzung nach voraufgegangener Kettenzugvermessung vorgenommen. Grimm achtet in seiner Instruction auch darauf, daß anfallende Arbeiten zügig und mit kompetentem Personal durchgeführt werden. Die Besitzer hatten vor der Steinsetzung die Grenzpunkte zu säubern. Ein ordentlich bestellter Taxator mußte daraufhin die Besitzgüter nach Lage in gut, mittelmäßig, schlecht oder gar schlecht klassifizieren. Dieser Taxator durfte nicht aus dem gleichen Ort stammen, zwecks Gewährleistung der Objektivität. Grimm legte auch fest, daß die Kosten für die vorzunehmende Taxation und Steinsetzung für die Untertanen im Rahmen zu bleiben hatten. Er schließt seine Instruction mit den Worten "wie aber nach diesem die vorzunehmende Schatzungs Revision um zu einem standhaften Catastro zu gelangen, weiteres zu befördern und einzurichten sein möchte, davon haben die Beamte Ihr Gutachten und Vorschläge schriftlich abzufaßen und weiterer Verfügung einzusenden". Soweit die Theorie...

In Grimms detaillierter Instruction sind Pflichten und Rechte des Auftraggebers und des Geometers verzeichnet. So ist das Papier vom Auftraggeber zu stellen, außerdem Sorge zu tragen daß alle Marksteine freigelegt werden und Grenzstreitigkeiten dokumentiert bzw. beigelegt werden. Kettenzieher und Träger werden gestellt, Lohn und Verköstigung getragen. Der Geometer dagegen zieht auf eigene Kosten zusätzliche Arbeiter hinzu und trägt die komplette Haftung. Rößling legt im Einzelnen dar, welche Schwierigkeiten Grimm mit „der Regierung“ - sprich dem Auftraggeber - und den Untertanen hatte. Anstehende Zahlungen wurden sehr zögerlich vorgenommen, Papier wurde nicht pünktlich und im richtigen Format geliefert, und über die Untertanen schreibt Grimm, daß der Unverstand von Gemeinden und Untertanen zu beklagen sei, diese sähen den Nutzen seiner Arbeit nicht ein. Kein Wunder:  durch die durchgängige Umstellung der Bemessung eines Morgens von früher 180 Ruten auf 160 Ruten fühlten sich die Ansässigen steuerlich übervorteilt, und die Gemeinden hatten die Vermessungskosten anteilig zu tragen. Grimm sprach von Halsstarrigkeiten.
Zur Entlohnung zitiert Rößling einen umfangreichen Briefwechsel. So seien im Amt Schönberg und im Kurpfälzischen Lindenfels Papier, Schreibmaterialien, Farben von den Untertanen beschafft worden. Im Amt Fürstenau habe er nach mehrjähriger Tätigkeit nichts profitiert, während er im Amt Schönberg und Lindenfels stets Logis und Holz frei hatte. Die Pfalz zahlte ihm sogar monatlich 3 Gulden, Schönberg stellte monatlich einen Klafter Holz, das entsprach 4 Gulden. Grimms jährliche Kosten für Quartier und Holz lagen bei 30 Gulden. Für seine Arbeit im Fürstenauischen waren ihm Außenstände von 100 Gulden entstanden.

Grimm arbeitete im Frühjahr Sommer und Herbst in der Landschaft und erstellte die Vermessungsdaten mit Hilfe seiner Kettenzieher: zwei Zieher spannten eine Kette von 14,6 Meter Länge, Träger setzten an den Endpunkten Pflöcke und Fähnchen, die später durch Grenzsteine ersetzt werden. Ihre genaue Position wird in die Karte eingezeichnet. Jeder Kettenzug, im Dreieck ergänzt, ergibt so weitere klar definierte Punkte. Im Winter übertrug er seine Messungen in saubere Tractus-Rißzeichnungen. Tractus (lat) = Kettenzug, gezogen.
Für seine Winterarbeit benötigte er große Mengen an hochwertigem Papier in großen Formaten. Dieses kaufte - oder sollte kaufen - der Graf auf den Frühjahrs- oder Herbstmessen nach Grimms Vorgaben. Leider versorgte der Graf ihn selten zuverlässig, so daß Grimm die Reinzeichnungen nicht vornehmen konnte. Das bedeutete für ihn: er verdiente kein Geld. Denn Grimm war als Geometer selbständig und rechnete mit der Regierung nach Leistung ab. In manchen Wintern ging es ihm und seiner Familie so schlecht, daß er drohte seine Kartierungsarbeiten niederzulegen und sich eine andere Arbeit zu suchen.

1757 schließlich versucht Grimm wenigstens noch seine Auslagen einzufordern: bei den Grundrissen von Langen-Brombach, Weitengesäß, Ober-Finkenbach, Falkengesäß und Airlenbach reduzierte er seine Forderungen um ca. 30%.

Grimm starb im Jahr 1778 und wurde auf dem Reichenbacher Friedhof begraben. Im Gemeindearchiv gibt es leider keine Unterlagen mehr, wo sich sein Grab befand, auch die Ev. Kirchengemeinde konnte dazu keine Auskunft geben.

Grundlage für moderne Vermessung: die Rißzeichnungen aus den Jahren 1730 bis 1739 im Amt Schönberg

Die Rißzeichnungen Grimms waren so exakt, daß der Gadernheimer Geometer Georg Grohrock mit einem deutlich lesbaren Seufzen vermerkte: „Der Verfasser wäre 1949 froh gewesen, wenn ihm die Grimmschen Karten beim Aufsuchen fehlender Grenzsteine zur Verfügung gestanden hätten“. Als Grohrock die Grimmkarten endlich vorlagen, stellte er fest daß alle Details so genau eingezeichnet waren, daß mit ihrer Hilfe alle 271 Gadernheimer Gemarkungsgrenzsteine auffindbar waren. Lediglich die Richtungsrosetten zeigten eine zum Teil starke Abweichung von der Einnordung.
Ergänzend zur Reinzeichnung trug Grimm in der Legende ein, um welche Karteneinträge es sich handelt. In der Karte vermerkte er mit Buchstaben, wo eine Legenden-Beschreibung vorlag. Grenzverläufe, Flurnamen, Bachverläufe Wege und Ortsbebauung sind jeweils genau beschrieben. Die Karte von Gadernheim mit Raidelbach und Lautern schuf Grimm 1739. Etliche Jahre später, 1765, entstand die endgültige Reinzeichnung der Karte von Reichenbach und dem Felsbergwald. Fast entschuldigend merkt Grimm hier an: „Nota - Nach dem beigefügten vereinigten Maas Stab hat man die Waldung, das Dorf Reichenbach und die Hub Güther aufgelegt, die Säule aber, weilen solcher zu klein ist, dem Augen-Maas nach aufgezeichnet.“ Der verwendete Maßstab basiert auf dem Nürnberger Schuh oder Fuß (=30,37cm). Für das Amt Schönberg, zu dem Reichenbach damals gehörte, wurde die Nürnberger Rute mit 16 Fuß verwendet, sie maß 4,859 Meter. Der Kartenmaßstab entspricht 1:1600.

Die Traktus-Risse wurden in den Gemeinden in einer mit einem Schloß verwahrten Blechbüchse aufbewahrt.
Zur Genauigkeit der Grimmkarten stellt Rößling fest: die Einzelrisse fügen sich nahtlos aneinander.

Gadernheim: neu vermessen 1836 - und Georg Grohrocks Arbeit im 20. Jahrhundert

1745 ist die Parzellenvermessung im Amt Schönberg abgeschlossen. Die meisten Verfahren hatte Grimm, wobei sich Rößling auf die Grimm-Dokumente aus dem Archiv Erbach-Fürstenau bezieht.

Die Gadernheimer Gemarkung wurde 1836 durch Geometer Schneider neu aufgemessen (Geschbl 92), dabei wurden die Koordinaten in Hessischen Klaftern (=2,5m) und Zoll (=2,5cm) bezogen auf den Nullpunkt Stadtkirchturm Darmstadt. Georg Grohrock schließlich setzte die Koordinaten in das Gauß-Krüger-System um. Aufgrund der oft starken Abweichung der Himmelsrichtungsrosetten in Grimms Karte hält Grohrock es für unwahrscheinlich, daß Grimm mit der Bussole (= Präzisionskompaß) gearbeitet hat. Der Norden hat es historischen Kartenzeichnern noch nie so besonders angetan: alte Karten sind „orientiert“, das heißt nach Sonnenaufgang (Osten) ausgerichtet. Osten ist also oben. Erst im 14. Jh. orientierten sich einige Kartenzeichner um und setzten Norden nach oben, als die Araber den Magnetkompaß aus China einführten. Es dauerte jedoch noch ein paar Jahrhunderte, bis sich die wissenschaftliche Methode gegen religiöse Vorgaben durchsetzen konnte, und so nahm man es noch zu Grimms Zeiten im 18. Jahrhundert nicht allzu genau mit der Einnordung.
Die Vermessung im Gelände mit Hilfe der Meßkette wurde mit Dreiecken von 500-600 Meter Seitenlänge erstellt. Ob Geometer Grimm dazu mit dem Astrolabium oder der Bussole arbeitete, ist nicht ganz klar. Jedenfalls sind seine Karten keine Meßtischblätter, da die endgültige Umsetzung ja nicht im Gelände am Meßtisch, sondern zuhause in Reichenbach erfolgte.

Literatur:

  • Karlheinz Rößling, Frühe Parzellenvermessungen im Odenwald - am Beispiel des Geometers Johann Wilhelm Grimm (1703-1778) in der Grafschaft Erbach, in: Beiträge zur Erforschung des Odenwaldes und seiner Randlandschaften Band V, Breubergbund 1992
  • Georg Grohrock, Der Geometer Johann Wilhelm Grimm (1703-1778) und seine Arbeiten in Reichenbach und Umgebung, in: Geschichtsblätter des Kreises Bergstraße Nr. 34, Laurissa 2001
  • Reichenbacher Heimatbuch, überarbeitet von Rudolf Kunz 1987
  • Carta marinara auf www.felsenmeerdrachen.de

Interessantes rund um das Thema Karten und Vermessung folgt in den nächsten Wochen, ebenso weiter Infos zur Grundlage für moderne Vermessung: die Rißzeichnungen aus den Jahren 1730 bis 1739 im Amt Schönberg und zu Gadernheim: neu vermessen 1836 - und Georg Grohrocks Arbeit im 20. Jahrhundert

Weitere Infos:

Begriffserklärung Kartografie: wörtlich "Lehre von der Kartenzeichnung"; historische Karten vor 1730 waren meist nicht maßstabsgetreu. Niemand hatte bisher die Landschaften exakt vermessen. Auf der Carta marinara aus dem Jahre 1539 zeigen unerforschte Gebiete schlicht einen Drachen oder ein Seeungeheuer - "hic sunt dracones".
geometrische Kartografie: mittels exakter Vermessungstechnik können seither Karten erstellt werden, in denen Details maßstabgetreu abgebildet werden.

Das Original-Rißbuch Gemeinde Reichenbach

Das Reichenbacher Tractusbuch (Gemeindearchiv) Titelblatt Reichenbacher Tractusbuch Explicatio = Zeichenerklärung
     
Himmelsrose: links unten das Forsthaus auf dem Felsberg, die Himmelsrichtung weicht nach Nordosten ab Reichenbach Innenstadt: dunkelblau die Lauter und einmündend von Nordosten der Felsbach Der Felsberg in Gesamtansicht
Das Felsenmeer und die Riesensäule liebevoll gezeichnete Details: Felsen mit Bearbeitungsspuren und Bäume Tractusriß 10: deutlich sind die Meßpunkte eingezeichnet, zwischen denen die Kette gezogen worden war

Die historische Karte Gadernheim-Lautern-Raidelbach von 1751

Das Original-Rißbuch Gadernheim-Lautern-Raidelbach

     

Der Foliant im Gemeindearchiv Lautertal - Innentitel und Übertragung

   

Illustration im Original-Rißbuch - Explication (Zeichenerklärung)

   

Anmerkungen von Georg Grohrock: links handschriftliche Eintragungen "Vergleich der heutigen Aufnahme mit der von Geometer Grimm anno 1739 durchgeführten Vermessung und Darstellung", rechts Übertragung

Das Original-Rißbuch Hohenstein

Die Rißzeichnung ist nicht genordet. Oben links sieht man das Hofgut und die Straße Richtung Reichenbach mit den damals noch vorhandenen Wohnhäusern des Dorfes Hohenstein. 
Ganz rechts oben in der Nähe der Windrose ist der Kletterfelsen eingezeichnet.

 

Das Köppel, rechts Details: Krichbaum Wittib (Witwe), Peter Marquardt, Joh Horn

Das Original-Rißbuch von Katastergeometer Schneider 1839

  

 

Marieta Hiller, Oktober 2020 bis Februar 2021