Der Besuch des Bensheimer Basinus-Bads ist ab dem 25.11.2021 nur noch mit Nachweis des 2G-Status möglich. D. h. die Badegäste müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Dies ist eine Vorgabe der hessischen Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Im Einzelnen gelten die folgenden Vorgaben:

  • Nachweis für Geimpfte: Impfausweis/CovPass-App etc.
  • Nachweis für medizinische Ausnahmefälle: ausschließlich PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Nachweis für Genesene durch Hausarzt oder Gesundheitsamt (bis max. 6 Monate)
  • Nachweis für Schüler unter 18 Jahren: regelmäßig gepflegtes Schultestheft
  • Ohne Nachweis: Kinder unter 6 Jahren und 6jährige, die noch nicht eingeschult sind

Die GGEW AG sagt vielen Dank für die Unterstützung und wünscht viel Spaß im Basinus-Bad.

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3G ab 20.08.2021

Die GGEW AG teilt mit, daß ab 20. August 2021 die Besucher des Basinus-Bads nachweisen müssen, ob sie negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Dies gilt für alle Personen ab 6 Jahren. Die GGEW AG bittet um Verständnis. Diese Regelung gilt nur für das Basinus-Bad, nicht für den Badesee Bensheim und nicht für das Waldschwimmbad in Lorsch. Diese Regelung ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße, basierend auf dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept für Kreise und kreisfreie Städte.