GRÜNE Fraktion fühlt sich bestätigt: die Anwendung des § 13b bei Bauanträgen ist rechtswidrig

Die Fraktion der GRÜNEN in Modautal zeigt sich erfreut über die Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht, das kürzlich entschied, dass beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für kleine Freiflächen im Außenbereich rechtswidrig sind und die Durchführung einer individuellen Umweltprüfung durchgeführt werden muss.

§ 13b Baugesetzbuch ermöglichte es bisher, den Bau von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ohne eine detaillierte Umweltprüfung und ohne den sonst vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen zu genehmigen. Die GRÜNE Fraktion hatte seit Einführung der Regelung Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen und der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen wie Modautal und hat konsequent seit 2016 alle Bauvorhaben ohne Umweltprüfung und Ausgleichmaßnahmen abgelehnt.

Die Fraktionsvorsitzende Susanne Hoffmann-Maier äußerte sich erfreut über das Urteil: „Dieser Erfolg zeigt, dass unsere Ablehnung von § 13b BauGB gerechtfertigt war. Es ist ein wichtiger Schritt für den Schutz unserer natürlichen Ressourcen, der Artenvielfalt und somit ein Beitrag zum Klimaschutz und der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums. Die GRÜNE Fraktion betont weiterhin engagiert für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sich einzusetzen. Sie sieht das Urteil als Bestätigung ihrer Position und hofft, dass es auch in anderen Gemeinden als Ansporn dient, dem Schutz der Umwelt mit ihrer Artenvielfalt in den Vordergrund zu stellen. Klimaschutz beginnt in der Gemeinde.

Susanne Hoffmann-Maier, Fraktion B90/Die GRÜNEN Modautal