Wer denkt, daß man nicht zur Wahl gehen muß, weil man sowieso keine Wahl hat - wer denkt daß "die" schon alles richtig machen werden, dem sei ein Zitat sehr ans Herz gelegt:

„Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, daß sie ihren Todfeinden die Mittel selbst stellte, durch die sie vernichtet wurde“
(Joseph Goebbels (1897-1945), Propagandaminister während des Dritten Reiches)

Die große Stärke einer funktionierenden Demokratie ist zugleich ihr schlimmster Schwachpunkt: Meinungsfreiheit und Mehrheitsentscheidungen. Bereits etwa zwanzig Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches erließ die Bundesregierung die Notstandsgesetze*, eine Art Ermächtigungsgesetz. Die Große Koalition winkte sie am 30. Mai 1968 durch (übrigens konnte Kurt Georg Kiesinger, ab 1933 NSDAP-Mitglied und dritter Bundeskanzler der Bundesrepublik, „seine“ große Koalition 1966 innerhalb eines Tages zu einer regierungsfähigen Gruppe organisieren, im Gegensatz zu heute). Massive Proteste prominenter Köpfe (die 68er) halfen nicht, die Notstandsgesetze gelten noch heute.

Dies zeigt, daß eine Mehrheit relativ schnell Bürgerrechte einschränken kann, bis hin zur Abschaffung der Demokratie wie von Adolf Hitler vorgeführt. Hitler erklärte 1923:

„unsere Aufgabe ist, dem Diktator, wenn er kommt, ein Volk zu geben, das reif für ihn ist“.

Dabei sah er noch nicht sich selbst als jenen Diktator, aber er erkannte die Zeichen der Zeit. Die Weimarer Republik als Rechtsstaat konnte nur als ein solcher agieren. Hitlers NSDAP wurde verboten und wieder zugelassen, den Menschen ging es 1928 nach Krawallen und Inflation besser, die Lage beruhigte sich. Die NSDAP bekam 2,6% der Stimmen. Nach der Weltwirtschaftskrise aber wählen 1932 37,4% die Partei, Hitler wird Kanzler. Sieben Monate später ist aus der Demokratie eine Diktatur geworden.

Daraus kann jetzt jeder seine eigenen Schlüsse für die Gegenwart ziehen.


M. Hiller, Oktober 2018

* Notstandsgesetze: im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen sind Einschränkungen bestimmter Grundrechte (z.B. Postgeheimnis) und Einsatz von Bundeswehr und Bundesgrenzschutz erlaubt, Bürger können kurzfristig zum Militärdienst bzw. Sanitätsdienst verpflichtet werden.