Bensheimer Bäder haben seit Anfang Mai geöffnet / Sanierungsmaßnahme im Hallenbad geplant

Bensheim. Das Freibad des Basinus-Bads und der Bensheimer Badesee habe am 1. Mai ihre Türen geöffnet. Das teilte die GGEW AG mit, die für den Betrieb der Bensheimer Bäder verantwortlich ist. „Von Mai bis September ist Freibadsaison in Bensheim – wir freuen uns auf unsere Gäste“, erklärt Heike Bührer, Leiterin Bäder GGEW AG. Der Zugang zum Basinus-Bad und dem See ist mittlerweile nicht mehr über ein Ticketsystem geregelt. D. h. die Besucherinnen und Besucher können ohne Reservierung spontan vorbeikommen.

Sanierungsmaßnahme im Hallenbad geplant: Die GGEW AG wird im Sommer eine größere Sanierungsmaßnahme im Hallenbad des Basinus-Bads durchführen. Da hier vermehrt Reparaturarbeiten angefallen sind, ist der Zeitpunkt für eine Erneuerung gekommen. Konkret wird das Schwimmerbecken mit Edelstahl ausgestattet, wodurch es übrigens auch wettkampftauglich wird. Dadurch steht das Schwimmerbecken des Hallenbads ab dem 4. Juli für ca. 12 Wochen nicht zur Verfügung.

Basinus-Bad und Badesee: Das Basinus-Bad bietet seinen Besuchern ein vielfältiges Angebot: Vom Mehrzweckbecken mit Hubboden über das Erlebnisbecken mit Wasserpilz und Strömungskanal bis hin zum Sportbecken. Für Kinder steht ein Planschbecken mit Wassergrotte zur Verfügung. Außerdem gibt es eine 65 Meter-Riesenrutsche und in den Sommermonaten öffnet zusätzlich das Freibad. Der Naturbadesee mit seinem 300 Meter langen Sandstrand und parkähnlicher Liegewiese ist in den Sommermonaten ein Anziehungspunkt für Badefreunde von nah und fern. Die Wasserfläche des Sees ist rund sieben Hektar groß, an der tiefsten Stelle misst er 17 Meter.

Ab dem 1. April 2022 wird der Zugang zum Basinus-Bad in Bensheim nicht mehr über das Ticketsystem geregelt. D. h. die Besucherinnen und Besucher können wieder ohne Reservierung spontan vorbeikommen. Es gilt aber weiterhin die 3G-Regel (geimpft oder genesen oder negativ getestet) für alle Personen ab 6 Jahren. Ein regelmäßig und vollständig geführtes Testheft der Schulen reicht für den Eintritt von Schulkindern aus. Ebenfalls sind weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

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