Die Gemeinde Lautertal macht darauf aufmerksam daß in letzter Zeit häufig auffällt, daß Jugendliche beim Umgang mit E-Scootern die Regeln nicht kennen. Es wäre wünschenswert, wenn die Eltern da genau hinschauen, bevor etwas passiert. Die Elektroroller unterliegen den gültigen Gesetzen im Straßenverkehr. Eine Studie der Universitätsklinik Essen zeigt, daß die Zahl der Unfälle mit E-Scootern deutlich höher liegt als bisher angenommen. Oft werden Unfälle nicht gemeldet, da die Fahrer allein geschädigt wurden. Helmpflicht wie beim Fahrrad wäre sinnvoll, Benutzung der Radwege soweit vorhanden sollte verpflichtend sein, und man darf nur alleine auf einem E-Scooter fahren. Auf Radwegen haben Fahrradfahrer Vorrang, auf Straßen sollte man sehr weit rechts fahren und einen Abbiegewunsch frühzeitig signalisieren, auf für Fahrzeuge gesperrten Wegen muß auch der E-Scooter geschoben werden. Scooter mit mehr als 6 Stundenkilometern dürfen erst ab 14 gefahren werden, bei über 25 Kilometer/Std. zugelassenen Scootern braucht man Führerschein und ein Versicherungskennzeichen. Die - vorhandene - KFZ-Versicherung für weitere Autos im Haushalt greift bei Unfällen mit E-Scootern nicht.
Buß- und Ordnungsgelder können auch Scooterfahrern auferlegt werden. Wer mit Promille Scooter fährt, riskiert eine Sperrfrist für den Autoführerschein.