Das Forstamt Lampertheim ist auch für den Lautertaler Kommunalwald zuständig. Hier ist der Bericht für das Jahr 2022, wie er der Gemeinde Lautertal zur Verfügung gestellt wurde:
Die letzten Sturmereignisse haben die Waldschutzsituation in Hessen, auch im betreuten Wald, erneut verschärft. Die Herausforderung besteht in der räumlichen Verteilung der Einzel- und Nesterwürfe sowie der verbleibenden Zeit bis zum Schwärmflug der Borkenkäfer. Es kommt also sehr darauf an, schützenswerte Nadelholzbeständen zu identifizieren, zu priorisieren und die vorhandenen Ressourcen effizient und effektiv einzusetzen. Ein zügiges und konzentriertes Vorgehen ist hierbei entscheidend, denn durch ungünstige Witterung wie Nässe oder durch sich schon jetzt andeutende Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und damit einhergehenden stark gestiegenen Treibstoffkosten und ersten Personalengpässen bei Transportunternehmen kann es schnell zu Störungen bei Aufarbeitung, Rückung oder Transport kommen.
Diese Störungen können im schlechtesten Falle zum Ausflug von Borkenkäfer führen, der unter normalen Umständen verhindert werden könnte. Ein fachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann hier die Situation deutlich entschärfen. Hier ist anzumerken das nur noch das Pflanzenschutzmittel - KARATE FORST flüssig - für den Einsatz gegen Borkenkäfer im Wald zugelassen ist bzw. bis zum 30.06.2023 aufgebraucht werden darf.
Rüsselkäfer: Die umfangreichen Kalamitätsflächen im gesamten Land Hessen und die sich abzeichnende Verknappung an geeigneten Jungpflanzen sind anspruchsvolle Rahmenbedingungen für die Wiederbewaldung. Da das Kalamitätsgeschehen auch im Jahr 2021 weiter vorangeschritten ist, kann in den kommenden Jahren nicht mit einem natürlichen Zusammenbrechen der Population des Großen Braunen Rüsselkäfers gerechnet werden. Damit die Wiederbewaldungsbemühungen trotzdem zum Erfolg führen, wird auch im Jahr 2022 ein intensives Monitoring der Nadelholzkulturflächen unabdingbar sein. Unter Umständen ist bei einem ausgeprägten Schadgeschehen auch eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gegen den Rüsselkäfer weiterhin notwendig. Die ersten Rüsselkäfer werden bereits bei einer durchschnittlichen Tagestemperatur von ca. 8° C aktiv. Ab hier sollte also ein regelmäßiges Monitoring der Kulturflächen erfolgen. Sollten an mehr als 15 % der Jungpflanzen starke Fraßspuren zu finden sein, kann eine aktive Bekämpfung angezeigt sein um weitere schwere Schäden – bis zum Verlust der Kultur – zu vermeiden.
Wiederbewaldung: Klimarisikokarten und Zielbestockungskarten Forst - Verbesserte Beratungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer
Im Zuge dieses Verbundprojektes zwischen der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt, dem hessischen Waldbesitzerverband und HessenForst wurde für den hessischen Wald aller Besitzformen die forstliche Standortskarte überarbeitet. Wo eine Kartierung bisher nicht vorhanden war, wurde diese mit Hilfe von Modellen gänzlich neu erstellt. Die Karte enthält Informationen zum Wasser- und Nährstoffhaushalt, hinterlegt mit einem Klimaszenario für den Zeitraum 2041 bis 2070. Auf ihrer Grundlage wurde eine Entscheidungshilfe entwickelt, mit der für jeden Waldstandort in Hessen klimaangepasste Waldentwicklungsziele (WEZ) empfohlen werden. Über das Webportal der NW-FVA unter https://www.nw-fva.de/BaEm oder über die ergänzende kostenlose App „BaEm mobil“ (Baumartenempfehlung) kann sich bereits jede*r Waldbesitzende in Hessen die Standortinformationen und WEZ-Empfehlungen abrufen. Da die WEZ auch die Grundlage für die Förderung über die Extremwetterrichtlinie bilden, soll die Anwendung genauer erläutert werden. Um die Hintergründe besser zu verstehen und aus dem Angebot der empfohlenen WEZ das richtige auszuwählen, werden Schulungen für den Kommunal- und Privatwald angeboten.
Finanzielle Entlastung der Waldbesitzenden: Zur finanziellen Entlastung des Körperschaftswaldes stellt die Landesregierung auch im Jahr 2022 Mittel für die Senkung der flächenbezogenen Beförsterungskostenbeiträge zur Verfügung. Nach Prüfung der Voraussetzungen zur Gewährung der Beihilfe (Bagatellgrenze und EU-Schwellenwerte für Beihilfen) wird den Forstbetrieben die Beförsterung entsprechend reduziert in Rechnung gestellt. Die Waldbesitzenden erhalten zur Dokumentation wieder eine De-minimis-Bescheinigung.
Förderung: Auch im Jahr 2022 stehen den Waldbesitzenden verschiedenste Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Bei Interesse berät Ihr Forstamt Sie gern. Richtlinie für forstliche Förderung: Die neuen Antragsvordrucke 2022 der Richtlinie für forstliche Förderung sind seit 04. Februar 2022 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abrufbar.
Extremwetterrichtlinie-Wald: Die Fördermöglichkeiten der in den vergangenen Jahren vielfach genutzten Fördertatbestände „Flächenräumung“ und „Waldschutz II“ sind wegen Überzeichnung seit Dezember 2021 ausgesetzt. Weiterhin nutzbar sind aber Fördermöglichkeiten zur Beseitigung von Bäumen aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie zur Wiederbewaldung geschädigter Waldflächen. Die Bearbeitung bereits eingegangener Förderanträge und damit verbunden auch die Auszahlung von Fördergeldern kann sich aufgrund des hohen Auftragsaufkommens, laut Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt bis 2023, verzögern. Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an Ihren betreuenden Förster oder Ihre Försterin oder das für Ihren Wald zuständige Forstamt.
Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen: Die bisher von Hessen-Mobil im Auftrag von HessenForst durchgeführten Kontrollen der straßenbegleitenden Waldränder an öffentlichen Straßen (Bundes,- Landes- und Kreisstraßen) werden seit dem 01.01.2022 von HessenForst wahrgenommen. Die jährlichen Verkehrssicherungskontrollen an den öffentlichen Straßen werden von eigens gebildeten Kontroll-Teams übernommen, die in der Zeit von Februar bis einschl. Juli die straßenbegleitenden Waldränder des Staatswaldes und des betreuten Körperschaftswaldes kontrollieren. Grundlage der Dokumentation ist die neu entwickelte, mobile Verkehrssicherungs-App. Hier sind alle sicherheitsrelevanten Bäume zu erfassen. Nach der Synchronisation der erfassten Daten mit dem mit dem betrieblichen Geoinformationssystem stehen diese auch in einer Excel-Datei zu Auswertungen zur Verfügung.
HessenForst verspricht sich von dieser Maßnahme effizientere und qualitativ bessere Ablaufprozesse durch den Wegfall von bisher notwendigen Schnittstellen zu Hessen Mobil.
Für Fragen steht Ihnen Ihr Forstamt gerne zur Verfügung:
HessenForst, Forstamt Lampertheim
Außerhalb Wildbahn 2
68623 Lampertheim
06206 – 94520 – 0
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