August 2023: Auch Rinderhalter können nun Fördergelder für Weidetier-Schutzmaßnahmen vor Wölfen erhalten
Anlass: Wolfsübergriff auf Rinderkalb im Odenwaldkreis / Antragsberechtigung für bestimmte Kommunen im Kreis Bergstraße
Kreis Bergstraße (kb). Am 31. Mai 2023 kam es in Mossautal, Odenwaldkreis, mit „hinreichender Sicherheit“ zu einem Wolfsübergriff auf ein Rinderkalb. Dies hat das „Wolfszentrum Hessen“ beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie vor Kurzem bestätigt. Aus diesem Anlass möchte die Abteilung „Ländlicher Raum“ der Bergsträßer Kreisverwaltung erneut auf den hessischen Weidetierschutz sowie die finanziellen Fördermöglichkeiten hinweisen.
Am 1. April 2023 ist ganz Hessen zum Wolfspräventionsgebiet erklärt worden. Antragsberechtigte Nutztierhalter und Nutztierhalterinnen von Schafen, Ziegen und Damwild haben damit unter anderem die Möglichkeit, finanzielle Förderung für einen erweiterten Herdenschutz und intensivere Präventionsmaßnahmen vor Wolfsrissen zu erhalten.
Aufgrund des Wolfsübergriffs in Mossautal sind nun auch Rinder haltende Personen beziehungsweise Betriebe mit steuerlichem Sitz im Kreis Bergstraße in folgenden Kommunen antragsberechtigt: Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Heppenheim, Hirschhorn, Lindenfels, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach. Die aktuellen Gebietskulissen finden Sie auch auf der Homepage des Hessische Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de/wolf (unter dem Menüpunkt „Herdenschutz und Förderung“).
Der erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände wie Stromgeräte, die Errichtung von Untergrabschutz sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden in Höhe von 80 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Jahr gefördert werden können.
Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise. Bei der Kreisverwaltung Bergstraße ist dies der Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ bei der Abteilung „Ländlicher Raum“ (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Über weitere Leistungen des Fachbereichs informiert die kreiseigene Homepage: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/
Wichtige Informationen und Links zum Thema Wölfe in Hessen stellt der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in seinem Flyer „Weidetierschutz in Hessen“ bereit unter: https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/
Die Weidetierschutzrichtlinie des Landes Hessen ist hier nachzulesen: https://www.wibank.de/wibank/weidetierschutz
Mai 2023: Förderung zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen jetzt hessenweit möglich
Anträge für den Kreis Bergstraße nimmt die Abteilung „Ländlicher Raum“ entgegen / Ganz Hessen ist seit 1. April 2023 Wolfspräventionsgebiet
Kreis Bergstraße (kb). Die zunehmende Verbreitung des Wolfes in Hessen hat Auswirkungen auf die hessische Weidetierhaltung: Seit 1. April 2023 ist ganz Hessen Wolfspräventionsgebiet. Schafe-, Ziegen- und Damwild-Halterinnen und -Halter erhalten dadurch die Möglichkeit eines erweiterten Herdenschutzes und intensiverer Prävention von Wolfsrissen. Auch Besitzer und Besitzerinnen von Rindern sollen von den jetzt hessenweit geltenden Fördermöglichkeiten profitieren, wenn sie von einem Übergriff betroffen waren.
Weidetierhaltende können ab sofort Investitionen beispielsweise in Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde in Höhe von 80 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Jahr beantragen. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise. Bei der Kreisverwaltung Bergstraße ist dies der Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ bei der Abteilung „Ländlicher Raum“. „Der einstmals ausgerottete Wolf siedelt sich zunehmend wieder in Hessen an. Das Land Hessen ermöglicht daher nun erweiterte Herdenschutzmaßnahmen, um einen besseren Schutz von Weidetieren vor Wölfen zu gewährleisten“, erläutert Landrat Christian Engelhardt.
Bereits seit vielen Jahren unterstützt das Land Hessen die Weidetierhaltung: Dies ist zunächst durch die Förderung eines flächendeckenden Grundschutzes geschehen. Seit 2021 sind umfangreiche Hilfen für die Anschaffung und Unterhaltung von optimierten Zäunen und von Herdenschutzhunden hinzugekommen.
Der seit 1. April 2023 erweiterte Herdenschutz bedeutet, dass Investitionen für den Erwerb und die Installation wolfsabweisender, über den Grundschutz hinausgehender Schutzzäune und technischer Einrichtungen, die Nachrüstung vorhandener Zäune, Ausrüstungsgegenstände, wie Stromgeräte, die Anschaffung von Herdenschutzhunden, die Errichtung von Untergrabschutz, der über den Grundschutz hinausgeht – gefördert werden können. Auch die Einrichtung von Nachtpferchen ist jetzt förderfähig.
Personen beziehungsweise Betriebe mit steuerlichem Sitz im Kreis Bergstraße können sich für Auskünfte über die Antragstellung an den Fachbereich „Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst“ der Abteilung „Ländlicher Raum“ bei der Kreisverwaltung Bergstraße wenden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).
Über weitere Leistungen des Fachbereichs informiert die kreiseigene Homepage: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/umwelt-abfall-energie/landwirtschaft/landwirtschaft-landschaftspflege-und-forst/
Informationen über Wölfe in Hessen stellt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie bereit unter: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum
Die Weidetierschutzrichtlinie des Landes Hessen ist hier nachzulesen: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-11/richtlinie_weidetierschutz_gueltig_ab_031122.pdf