ab 7. September 2021, müssen die Besucher des Badesees Bensheim und des Waldschwimmbads in Lorsch nachweisen, dass sie negativ getestet oder geimpft oder genesen sind. Dies gilt für alle Personen ab 6 Jahren. Für Besucher des Basinus-Bads gilt diese 3G-Regel schon seit dem 20. August 2021. Die GGEW AG bittet um Verständnis. Diese Regelung ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße.
Ein regelmäßig und vollständig geführtes Testheft der Schulen reicht für den Eintritt von Schulkindern aus.