Eine sich sehr dynamisch verändernde Situation: innerhalb von wenigen Tagen hat sich die Zahl der Infizierten rasant vervielfacht. Und was tun die Menschen? Manche begegneten anfangs jedem asiatisch aussehenden Mitmenschen mit Ablehnung, andere feiern heute noch Party und finden nichts dabei. Ein vernünftiger Umgang ist offenbar schwierig...
Am 27. Februar schrieb die Pressestelle des Kreises Bergstraße: "Es gibt im Kreis Bergstraße glücklicherweise derzeit keinen bestätigten Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus. Landrat Christian Engelhardt ruft die Bevölkerung auf, Ruhe zu bewahren und auch keine Gerüchte über die Sozialen Medien zu verbreiten."
Am 29. Februar hieß es noch: "viele Menschen sind derzeit stark verunsichert, welche gesundheitliche Gefahr das Corona-Virus darstellt und wie sie damit umgehen sollen. Aus gegebenem Anlaß möchten wir Sie bitten, durch unzutreffende Berichterstattung nicht zu dieser Verunsicherung beizutragen. Ich weiß, daß dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Die Mitarbeiter im Gesundheitsamt arbeiten rund um die Uhr, um eine gute Informationslage herzustellen und den Kreis bestmöglich auf das Corona-Virus vorzubereiten. Und auch wir als Pressestelle des Kreises sind bemüht, alle Presseanfragen zum Thema schnellstmöglich zu beantworten und Sie mit aktuellen Informationen zu versorgen. Trotz der Vielzahl der Anfragen konnten wir bislang die meisten innerhalb von zwei Stunden beantworten. Wir möchten Sie deshalb bitten, unterstützen Sie uns, indem Sie uns Ihre Fragen senden! Vielen Dank!"
Am 1. März wurde der erste Fall im Kreis Bergstraße bekannt, dann kam der "Fall MLS Rimbach" mit häuslicher Quarantäne für Schüler, Lehrer, Eltern und Geschwister sowie ein Corona-Fall in Lautertal.
Am 8. März wurden der Kindergarten Beedenkirchen geschlossen und drei Schüler der Felsenmeerschule kamen in vorbeugende Quarantäne.
Am 11. März hatte der Kreis Bergstraße insgesamt vier bestätigte Corona-Infizierte, hat sich jedoch bereits um eine Verdachtsambulanz bemüht.
13. März: Schulschließung in Lampertheim, insgesamt acht Erkrankte im Kreis Bergstraße. Erste Aktivitäten zur Stützung der regionalen Wirtschaft wurden besprochen. Am 14. März stieg die Zahl der Erkrankten auf 15, die Bürgermeister des Kreises trafen sich zu einer außerordentlichen Sitzung. Einen Tag später gab es bereits 19 Erkrankte.
Im Kreis Darmstadt-Dieburg wurden am 13. März Veranstaltungen über 1000 Personen verboten, am 15. März wurden Sportstätten geschlossen sowie Behördenpräsenz stark eingeschränkt. Der Kreis macht keine Angaben über die Zahl der Erkrankten. Eine kurzfristig angesetzte Bürgermeisterdienstversammlung unter Leitung von Landrat Klaus Peter Schellhaas hat am 15. März mehrere Maßnahmen beschlossen, um der dynamischen Lage im #LaDaDi zu begegnen. Der Verwaltungsstab des Landkreises tagt bereits seit dem 6. März mit insgesamt 18 Personen.
Im Odenwaldkreis stieg die Zahl der Erkrankten von 0 am 13. März auf zwei am 15. März.
Ab 15. März greifen die Verordnungen des Landes Hessen: keine Veranstaltungen über 100 Personen, entsprechende Weisungen an Funktionspersonal, Besuchsverbote für Seniorenheime, Schließung der Schulen und Kindergärten. mh
Ab Mittwoch den 18.3.2020 treten Regelungen der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer in Kraft, die dazu dienen, die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich einzuschränken und die Ausbreitung der Corona-Epidemie in Deutschland zu verlangsamen.
So werden etwa vorerst Einzelhandelsgeschäfte geschlossen. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. Restaurants und Speisegaststätten dürfen generell frühestens ab 6 Uhr geöffnet werden und müssen spätestens ab 18 Uhr schließen. (Anmerkung: seit Samstag 21. März 2020 um 12 Uhr sind Gaststätten komplett geschlossen, es darf nur noch außer Haus verkauft werden).
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sowie Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen sowie Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden ab Mittwoch (18.3.2020) bis auf Weiteres geschlossen sein. Ebenso ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen ab dann untersagt.
Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
Zudem gibt es Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, um das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise.
Des Weiteren sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen untersagt, ebenso Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, gelten Besuchsregeln, um den Besuch zu beschränken. In den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.
Hier noch ein paar Zahlen:
23. Februar: 2 Fälle in Europa, knapp 80.000 weltweit
8. März: ca. 108.000 weltweit, knapp 30.000 außerhalb China, gut 1000 in Deutschland
15. März 150.000 weltweit, über 70.000 außerhalb China, knapp 5000 in Deutschland
18. März über 180.000 weltweit, über 100.000 außerhalb China
In Hessen sind derzeit 740 bestätigte Corona-Fälle bekannt (Stand: 19.03.20, 14 Uhr). Geheilte Fälle sind in Hessen derzeit noch nicht gemeldet, allerdings ein Todesfall.