Hilfe für Menschen, die nicht alles bewältigen können: Rechtliche (Berufs-)Betreuende gesucht

Ältere Menschen, aber auch Menschen, die körperlich oder psychisch krank oder eingeschränkt sind beziehungsweise die sich in besonderen Lebenslagen befinden, sind manchmal mit der Bewältigung des eigenen Alltags und spezieller Aufgaben überfordert. Anträge zu stellen oder administrative Dinge (zum Beispiel aus den Bereichen Gesundheit, Vermögen, Post oder Aufenthaltsbestimmung) fallen ihnen schwer. So kommen mitunter weitreichende Probleme auf die Betroffenen zu, die ihnen auch seelisch zu schaffen machen.

Eine Möglichkeit der Unterstützung stellt hier die rechtliche Betreuung dar. Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 1992, in der nicht mehr von „Entmündigung“, sondern von Unterstützung gesprochen wird, stellen rechtliche Betreuungen mit geringerer Einschränkung der Klientinnen und Klienten sicher, dass die individuelle Unterstützung zum Wohl der/des Betreuten gegeben ist. Im Jahr 2023 steht uns die nächste Betreuungsrechtsreform bevor, in der die Tätigkeit noch einmal mehr Qualität erhalten soll. Derzeit verrichten neben Familienbetreuerinnen und -betreuern und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern auch 78 Berufsbetreuerinnen und -betreuer diese Aufgaben im Kreis Bergstraße. Doch der Bedarf steigt.

Die Erste Kreisbeigeordnete des Kreises Bergstraße und für das Gesundheitsamt zuständige Dezernentin, Diana Stolz: „Gern möchten wir als Kreisverwaltung unseren Beitrag dazu leisten, dass es ausreichend rechtliche Betreuende beziehungsweise Berufsbetreuerinnen und -betreuer gibt. Unser Ziel ist es, dass alle Bergsträßerinnen und Bergsträßer im Bedarfsfall hier kompetente und engagierte Personen finden können, die sie unterstützen.“

Doch – wer darf hier tätig werden? Da Berufsbetreuerin beziehungsweise Berufsbetreuer kein klassischer Ausbildungsberuf ist, gibt es einige Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein sollten. Zu diesen gehören neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, ein aktuelles Führungszeugnis, die Fähigkeit und Kenntnisse zu formalem Schriftverkehr auch die Vorlage einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO). Erwartet wird ferner eine Fortbildung in einer zugelassenen Ausbildungseinrichtung, um individuell Kenntnisse zu erwerben, die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. In der Regel kommen Berufsbetreuerinnen und -betreuer aus sozialen oder pflegerischen Berufen, ebenso aus dem kaufmännischen Bereich, aus der Verwaltung oder aus den Rechtswissenschaften. Für Personen aus anderen Tätigkeitsbereichen besteht jedoch auch die Möglichkeit der Übernahme dieser Tätigkeit, wenn die Bereitschaft besteht, sich die hierfür notwendigen Kenntnisse anzueignen.

Die Prüfung der Eignung obliegt der zuständigen Betreuungsbehörde. Hierfür müssen neben einem Lebenslauf auch ein Nachweis über Kenntnisse, Schufa-Auskunft und Führungszeugnis vorgelegt werden. Die Vergütung findet je nach Qualifikation und Aufwand der rechtlichen Betreuung über die zuständigen Gerichte gemäß Betreuungsvergütungsgesetz statt.

Die Betreuungsbehörde freut sich über Bewerbungen für dieses Tätigkeitsfeld in Form einer Selbstständigkeit ebenso wie über interessierte Nachfragen. Gerne wird Interessierten vorab auch ein entsprechendes Anforderungsprofil für die Tätigkeit sowie den Aufgabenbereich zugesandt, damit besser eingeschätzt werden kann, ob diese Tätigkeit passend wäre. Anfragen richten Sie bitte gerne an den Fachbereich Soziale Dienste im Kreis Bergstraße (Tel. 06252 15 5814 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).