Hoffnung auf Entlastung der hessischen Kommunen und auf mehr Integration: Landrat Engelhardt und Dezernent Schimpf begrüßen Vorstoß von Ministerpräsiden Rhein in Sachen Unterbringung und Abschiebung von Geflüchteten

Kreis Bergstraße (kb). Landrat Christian Engelhardt und der für die Flüchtlingsthematik zuständige Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf begrüßen die deutlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten Boris Rhein zur künftigen Abschiebepraxis in Hessen. Der hessische Regierungschef hatte kürzlich angekündigt, Asylsuchende, die aus einem sicheren Herkunftsland kommen und kein Asylrecht erhalten, künftig nicht mehr auf die Kommunen verteilen zu wollen, sondern sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu behalten und nach Prüfung und Ablehnung des Asylantrages gegebenenfalls rasch abzuschieben. Engelhardt und Schimpf sehen sich durch diese geplanten Änderungen im Umgang mit Geflüchteten in ihren Forderungen bestätigt.

Christian Engelhardt und Matthias Schimpf, die beide seit mehr als einem Jahr wiederholt einen solchen Politikwandel eingefordert hatten, begrüßen es sehr, dass sich der hessische Ministerpräsident mit dieser Linie in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hatte und nun Sorge dafür trage, dass dies zeitnah durch das zuständige hessische Sozialministerium umgesetzt werde. „Wir erwarten, dass die Kommunen damit deutlich entlastet werden und gleichzeitig durch die freiwerdenden Ressourcen mehr gezielte Integration möglich wird. Allerdings liegt bei den neuen Regelungen der Teufel im Detail“, so Engelhardt. „Insbesondere muss klar geregelt sein, was eine so genannte „gute Bleibeperspektive“ bedeutet.“ Nach Auffassung der Verwaltungsspitze des Kreises Bergstraße sollte dies bedeuten, dass Geflüchtete aus all den Staaten, bei denen die Aussicht auf Anerkennung eines Asylantrages unter 50 Prozent liegt, zunächst in den zentralen Unterkünften des Landes verbleiben. Dort solle dann der Asylantrag geprüft werden. Je nach Entscheidung müsse daraufhin entweder eine zeitnahe Abschiebung oder aber eine rasche Zuweisung an eine Kommune und der Beginn von Integrationsmaßnahmen erfolgen.

Auch in Sachen Bezahlkarte blicken die beiden Verantwortungsträger des Kreises Bergstraße grundsätzlich positiv auf die hessische Vorgehensweise. Aber auch hier komme es schlussendlich auf die Details an. „Eine der Mindestanforderung an eine solche Bezahlkarte ist aus unserer Sicht zum Beispiel die Möglichkeit eines begrenzten regionalen Einsatzes“, so Dezernent Matthias Schimpf. „So sollte die Bezahlkarte zum Beispiel nur in dem Postleitzahlbezirk, in dem die Person untergebracht ist, nutzbar sein.“ Schließlich hätten Geflüchtete Residenzpflicht und deshalb sei es als sinnvolles Steuerungsinstrument auch vertretbar, wenn die Nutzung der Bezahlkarte auf den Bezirk der Residenzpflicht eingeschränkt werden könne.

Wie alle anderen hessischen Landkreise warte man nun darauf, ob es dem Land gelinge, die Bezahlkarte innerhalb der nächsten Monate landeseinheitlich umzusetzen. Sollte das Land innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres die Voraussetzung für die landesweite Einführung einer Bezahlkarte nicht herstellen können, würde der Kreis Bergstraße, wie bereits angekündigt, mit einem eigenen System an den Start gehen. „Die Ankündigungen des hessischen Ministerpräsidenten sind für uns in jedem Fall ein Lichtblick, die Situation der kommunalen Familie nachhaltig zu verbessern“, so Engelhardt und Schimpf abschließend.