Seit Anfang Juli 2024 werden in den Kreisen Bergstraße und Darmstadt-Dieburg Vorbereitungen getroffen, um der Ausbreitung der Schweinepest entgegenzuwirken.

Wichtig: Leinenpflicht für Hunde, striktes Wege-Gebot, Radfahren, Spazierengehen oder Reiten abseits von Wegen streng untersagt. In Waldflächen der Sperrzone II sind alle Aktivitäten, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken, untersagt: Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten, Geocaching und Schnitzeljagden. Speisereste an Wander-und Rastplätzen unbedingt in geschlossene Müllbehälter beziehungsweise für Tier unzugänglich sicher entsorgen!

Aktuelle Allgemeinverfügung der Kreise hier: www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen und https://www.ladadi.de/asp

Servicetelefon des Kreises Darmstadt-Dieburg: 06151 / 881-1800 Mo-Do 9-16 Uhr FR 9-12 Uhr. kontinuierlich erweitertes FAQ: https://perspektive.ladadi.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest-asp/

Sperrzonenkarte: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6BB5CD9B1FB295E7E0A64196580E34FC3E44C5A6B2E6BCB1C0A3A23205369ADD 
Allerdings ist in der Karte nicht der Verlauf der drei Zonen zu erkennen, auch in der Landschaft ist nichts gekennzeichnet. Schilder an Ortseingangstafeln fehlen.

Aktualisierung 12.8.24

Erneute Ausweitung der Sperrzone aufgrund eines Fundes in Hemsbach

8.8. Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine wird zur Sperrzone III und wird ausgeweitet

5.8. - Afrikanische Schweinepest: Erneute Ausweitung der Sperrzone

Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal betroffen / Dringender Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebot und Leinenpflicht einzuhalten / Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten verboten / Neue Allgemeinverfügung ab 6.8. über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar. Kartendarstellung https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/4235D3F9D0FA4B7407F6FD123628A12155C73974673670A5945E820F25FCF6EF

Weiterer ASP-Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg: neue Sperrzonen I und II ausgewiesen - Verhaltensregeln unbedingt einhalten! In der Sperrzone II (infizierte Zone) liegen nun 22 Kreiskommunen, wobei Babenhausen, Eppertshausen, Groß-Umstadt und Münster nur in Teilen in der infizierten Zone liegen. Nur Schaafheim ist bis jetzt nicht in der Sperrzone II. Kartendarstellung des Kerngebiets als interaktive Karte - Kartendarstellung der Sperrzone II als interaktive Karte

02.08.2024 - Wiesbaden/Darmstadt-Dieburg/Ober-Ramstadt. Das ASP-Virus ist bei einem weiteren Wildschwein im Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen worden. Eine Försterin hatte den Kadaver am Dienstag in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt aufgefunden. Eine entnommene Probe wurde zum Hessischen Landeslabor nach Gießen geschickt und am Freitagmorgen als positiv zurückgemeldet. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.

Neue Sperrzonen I und II werden ausgewiesen: Aufgrund der geographischen Lage des neuen Fundes inmitten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird es erforderlich, neue Sperrzonen I und II auszuweisen. Der genaue Verlauf wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und den zuständigen Behörden im Landkreis festgelegt. Zudem wird der Landkreis kurzfristig auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist die Rechtsgrundlage, die auch die gültigen Restriktionen bezüglich der Öffentlichkeit, der Jägerschaft und der Landwirtschaft regelt.

Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln

Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiten weiterhin mit Hochdruck, um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Mittlerweile wurden bereits über 35.000 Hektar Fläche sowohl mit Hunden als auch mit Drohnen abgesucht. Dabei wurden über 345 Wildschweinkadaver aufgefunden. Von diesen wurden 79 positiv getestet. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Nachbarländern, den betroffenen Behörden und wissenschaftlichen Experten.

Darüber hinaus ist es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.

Weitere Informationen zur ASP sowie den Allgemeinverfügungen gibt es unter https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/tiergesundheit-und-tierseuchenvorsorge/afrikanische-schweinepest-asp.html

Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 06.08.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.

„Die erneute Ausweitung der bestehenden Sperrzone II ist aufgrund eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt notwendig“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „In dieser Sperrzone II befinden sich jetzt ganz beziehungsweise teilweise die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal. In der gesamten Sperrzone ist das Ruhen der Jagd angeordnet.“ Für die Allgemeinheit gelte darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Radfahren und Reiten sowie der Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet der Sperrzone II zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Mithin ist das Verlassen dieser Wege untersagt. Damit sind insbesondere auch das Geocaching oder andere Formen der Schnitzeljagd aktuell nicht erlaubt. Gleiches gilt für das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in Waldflächen der Sperrzone II. Grundsätzlich sind in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet sind, Wild aufzuschrecken, untersagt“, so Schimpf. Für das gesamte Gebiet der Sperrzone II gelte zudem eine Leinenpflicht für Hunde.

Die Beachtung der angeordneten Maßnahmen ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Leider habe sich in den letzten Tagen gezeigt, dass die angeordneten Maßnahmen nur unzureichend beachtet werden. Insoweit erfolgt nun seitens des zuständigen Dezernenten Schimpf der dringende Appell, die angeordneten Maßnahmen zu beachten. Bei Nichtbeachtung würden entsprechende Bußgelder verhängt.

Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben werden können.

Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen der Gebiete der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar.

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Aktuelle Mitteilungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg: https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/pressekommunikation/mitteilungen.html?tx_dadipressedienst_pi1%5Bmode%5D=1&cHash=9e30ef476217656b5a5f8dd2ff40bdef

Historie:

am 4. Juli 2024 wurden bei Wildschweinkadavern bei Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf das ASP-Virus festgestellt. Am 9. Juli wurde die Restriktionszone auf Teile des Kreises Bergstraße ausgedehnt. Vier Schweinehaltungsbetriebe waren nun betroffen.