Hier finden Sie alle wichtigen Infos für Bürger, Landwirte und Jäger - in verständlicher Sprache: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest

Zusätzliche Informationen zur ASP finden Interessierte auf der Kreishomepage www.kreis-bergstrasse.de.

Aktuelle Allgemeinverfügung der Kreise hier: www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen und https://www.ladadi.de/asp

Servicetelefon des Kreises Darmstadt-Dieburg: 06151 / 881-1800 Mo-Do 9-16 Uhr FR 9-12 Uhr. kontinuierlich erweitertes FAQ: https://perspektive.ladadi.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest-asp/

Odenwaldkreis: https://www.odenwaldkreis.de/de/amtliche-bekanntmachungen-daten/2024/bekaempfung-der-afrikanischen-schweinepest-bei-wildschweinen-sperrzone-i/

Sperrzonenkarte: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6BB5CD9B1FB295E7E0A64196580E34FC3E44C5A6B2E6BCB1C0A3A23205369ADD 
Allerdings ist in der Karte nicht der Verlauf der drei Zonen zu erkennen, auch in der Landschaft ist nichts gekennzeichnet. Schilder an Ortseingangstafeln fehlen.

Wichtig: Leinenpflicht für Hunde, striktes Wege-Gebot, Radfahren, Spazierengehen oder Reiten abseits von Wegen streng untersagt. In Waldflächen der Sperrzone II sind alle Aktivitäten, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken, untersagt

März 2025: Lockerungen in vielen Bereichen im Kreis Bergstraße

Lageveränderung macht Erweiterung des Kerngebietes nötig / So genannte Schutz-und Überwachungszone (Sperrzone III) wird aufgehoben / Neue 4. Zusammenfassende Allgemeinverfügung ab 12.03. über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar

Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte 4. Zusammenfassende Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Diese wird am 12.03.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der Sperrzone I (Pufferzone), der Sperrzone II (infizierten Zone) und des erweiterten Kerngebietes sowie die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen. Das Kerngebiet betrifft jetzt ganz oder teilweise die Kommunen Bensheim, Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim und Zwingenberg. Die Außengrenzen der Sperrzone II und die Sperrzone I bleiben unverändert bestehen, die Sperrzone III entfällt.

„Die aktuelle Entwicklung mit Funden von weiteren ASP positiven Wildschweinen in den Gemarkungen Bensheim und Heppenheim haben die Erweiterung des Kerngebietes in Richtung Odenwald erforderlich gemacht“, erklärt der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Da keine weiteren Ausbrüche in Schweinehaltungen aufgetreten sind, hat die EU-Kommission einem entsprechenden Antrag Hessens zugestimmt, die so genannte Schutz- und Überwachungszone, also die Sperrzone III und die mit verbundenen Restriktionen, aufzuheben. Hiermit sind zahlreiche Lockerungen für die ehemals in dieser Zone befindlichen Schweinehaltungsbetriebe verbunden. Zusätzlich ermöglicht die Entwicklung der Gesamtlage und die Tatsache, dass mittlerweile bestimmte Gebiete durch Bebauung, Verkehrswege und die nun fertiggestellten Zäune deutlich vom restlichen Gebiet abgegrenzt sind, weitere umfangreiche Lockerungen.“

Folgende wesentliche Änderungen treten durch die neue Allgemeinverfügung in Kraft: Die Anleinpflicht sowie das Wege-Gebot werden in weiten Teilen aufgehoben. Ebenso entfallen in der Sperrzone II bestimmte Einschränkungen zu Veranstaltungen, der Nutzung von Grillhütten, Feuerwerk sowie forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.

In der Sperrzone II wird die Einzeljagd östlich der B38 sowie westlich der A5 vollständig freigegeben. Die Verwurfprämie für Schwarzwild wird auf 200 Euro festgesetzt. Daneben gibt es zusätzliche Regelungen zu Verbringung, Aufbewahrung und Entsorgung von Schwarzwild. Die Ausnahme für die restliche Sperrzone II umfasst nun neben Schalenwild (außer Schwarzwild) und Raubwild auch Niederwild. Als zusätzliche Erleichterungen wurde der vollständige Wegfall der Abstandregelung unter III 2.1 e aa) aufgenommen. Das Verbot der Vergrämung von Schwarzwild wurde ersatzlos gestrichen.

In der Sperrzone I wird die Verwurfprämie ebenfalls auf 200 Euro erhöht.

Weitere Informationen rund um die Afrikanisch Schweinepest finden Sie hier: https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/afrikanische-schweinepest/

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November 2024: Seit Anfang Juli 2024 werden in den Kreisen Bergstraße und Darmstadt-Dieburg Vorbereitungen getroffen, um der Ausbreitung der Schweinepest entgegenzuwirken.

Stand 6. August 2024:

Wichtig: Leinenpflicht für Hunde, striktes Wege-Gebot, Radfahren, Spazierengehen oder Reiten abseits von Wegen streng untersagt. In Waldflächen der Sperrzone II sind alle Aktivitäten, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken, untersagt: Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten, Geocaching und Schnitzeljagden. Speisereste an Wander-und Rastplätzen unbedingt in geschlossene Müllbehälter beziehungsweise für Tier unzugänglich sicher entsorgen! Grillplätze  außerhalb sind geschlossen, Holzlesen im Wald untersagt. Veranstaltungen außerhalb der Bebauung sind genehmigungspflichtig

 

13.11.24 Kreis Bergstraße: Afrikanische Schweinepest breitet sich rasant aus

Eindämmungsmaßnahmen mit Bund und EU in Abstimmung / Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Schimpf betont Wegegebot und Hunde-Anlein-Pflicht in Wäldern

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen weiter aus, auch im Kreis Bergstraße. „Insgesamt wurden im Kreis Bergstraße seit dem ersten Fund im Juni dieses Jahres 148 Wildschweine positiv auf ASP getestet. Davon allein in den letzten 14 Tagen 58 Tiere“, erläutert der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Dies verdeutlicht, dass wir es weiterhin mit einer dynamischen Seuchenlage zu tun haben.“  So musste kürzlich beispielsweise ein Infektionsgeschehen im Wildgatter Jägersburger Wald eingedämmt werden. Hier war eine Bestandsräumung unumgänglich. Zusätzlich ergibt sich die Häufung der ASP-positiven Kadaverfunde auch aus den aktuell stattfindenden systematischen Räumungssuchen im bereits identifizierten Infektionsgebiet. Diese werden durchgeführt, um alle verendeten Kadaver bergen zu können und somit die Viruslast in der Region abzusenken. Bis zum Ende der laufenden Woche werden der Kreis Bergstraße als örtlich zuständige Veterinärbehörde, der Bund und die EU gemeinsam die möglichen Auswirkungen dieses Geschehens bewerten und zu ergreifende Maßnahmen abstimmen.

„Ich danke allen Beteiligten für ihren bisher geleisteten persönlichen Einsatz zur Eindämmung der Tierseuche. Ich möchte darüber hinaus die Bevölkerung noch einmal auf das Wegegebot und die Anlein-Pflicht für Hunde in Wäldern hinweisen und dringend um Einhaltung bitten, damit das Wild nicht aufgeschreckt wird und die Viren weiter verbreitet“, so Schimpf.

Weiterführende Links:

https://www.pirsch.de/jagdwissen/wildbiologie/asp-kuenstliche-intelligenz-im-kampf-gegen-die-schweinepest-39140

https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-ASP/FAQ-ASP_List.html

https://www.vetline.de/suche?searchid=asp+impfstoffentwickl

Aktualisierung 12.8.24

Erneute Ausweitung der Sperrzone aufgrund eines Fundes in Hemsbach

8.8. Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine wird zur Sperrzone III und wird ausgeweitet

5.8. - Afrikanische Schweinepest: Erneute Ausweitung der Sperrzone

Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal betroffen / Dringender Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebot und Leinenpflicht einzuhalten / Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten verboten / Neue Allgemeinverfügung ab 6.8. über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen abrufbar. Kartendarstellung https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/4235D3F9D0FA4B7407F6FD123628A12155C73974673670A5945E820F25FCF6EF

Weiterer ASP-Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg: neue Sperrzonen I und II ausgewiesen - Verhaltensregeln unbedingt einhalten! In der Sperrzone II (infizierte Zone) liegen nun 22 Kreiskommunen, wobei Babenhausen, Eppertshausen, Groß-Umstadt und Münster nur in Teilen in der infizierten Zone liegen. Nur Schaafheim ist bis jetzt nicht in der Sperrzone II. Kartendarstellung des Kerngebiets als interaktive Karte - Kartendarstellung der Sperrzone II als interaktive Karte

02.08.2024 - Wiesbaden/Darmstadt-Dieburg/Ober-Ramstadt. Das ASP-Virus ist bei einem weiteren Wildschwein im Landkreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen worden. Eine Försterin hatte den Kadaver am Dienstag in einem Waldstück bei Ober-Ramstadt aufgefunden. Eine entnommene Probe wurde zum Hessischen Landeslabor nach Gießen geschickt und am Freitagmorgen als positiv zurückgemeldet. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.

Neue Sperrzonen I und II werden ausgewiesen: Aufgrund der geographischen Lage des neuen Fundes inmitten des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird es erforderlich, neue Sperrzonen I und II auszuweisen. Der genaue Verlauf wird jetzt in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und den zuständigen Behörden im Landkreis festgelegt. Zudem wird der Landkreis kurzfristig auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist die Rechtsgrundlage, die auch die gültigen Restriktionen bezüglich der Öffentlichkeit, der Jägerschaft und der Landwirtschaft regelt.

Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln

Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiten weiterhin mit Hochdruck, um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Mittlerweile wurden bereits über 35.000 Hektar Fläche sowohl mit Hunden als auch mit Drohnen abgesucht. Dabei wurden über 345 Wildschweinkadaver aufgefunden. Von diesen wurden 79 positiv getestet. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Nachbarländern, den betroffenen Behörden und wissenschaftlichen Experten.

Darüber hinaus ist es von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und für landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Voraussetzungen. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen.

Weitere Informationen zur ASP sowie den Allgemeinverfügungen gibt es unter https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/veterinaeramt/tiergesundheit-und-tierseuchenvorsorge/afrikanische-schweinepest-asp.html

Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 06.08.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.

„Die erneute Ausweitung der bestehenden Sperrzone II ist aufgrund eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt notwendig“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „In dieser Sperrzone II befinden sich jetzt ganz beziehungsweise teilweise die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal. In der gesamten Sperrzone ist das Ruhen der Jagd angeordnet.“ Für die Allgemeinheit gelte darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Radfahren und Reiten sowie der Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet der Sperrzone II zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Mithin ist das Verlassen dieser Wege untersagt. Damit sind insbesondere auch das Geocaching oder andere Formen der Schnitzeljagd aktuell nicht erlaubt. Gleiches gilt für das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in Waldflächen der Sperrzone II. Grundsätzlich sind in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet sind, Wild aufzuschrecken, untersagt“, so Schimpf. Für das gesamte Gebiet der Sperrzone II gelte zudem eine Leinenpflicht für Hunde.

Die Beachtung der angeordneten Maßnahmen ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Leider habe sich in den letzten Tagen gezeigt, dass die angeordneten Maßnahmen nur unzureichend beachtet werden. Insoweit erfolgt nun seitens des zuständigen Dezernenten Schimpf der dringende Appell, die angeordneten Maßnahmen zu beachten. Bei Nichtbeachtung würden entsprechende Bußgelder verhängt.

Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben werden können.

Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen der Gebiete der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar.

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Aktuelle Mitteilungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg: https://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/pressekommunikation/mitteilungen.html?tx_dadipressedienst_pi1%5Bmode%5D=1&cHash=9e30ef476217656b5a5f8dd2ff40bdef

Historie:

am 4. Juli 2024 wurden bei Wildschweinkadavern bei Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf das ASP-Virus festgestellt. Am 9. Juli wurde die Restriktionszone auf Teile des Kreises Bergstraße ausgedehnt. Vier Schweinehaltungsbetriebe waren nun betroffen.