Wildpflanzen, Sträucher und Bäume in Parks und auf öffentlichen Flächen: darf man die Früchte davon eigentlich einfach ernten?
Generell gilt, dass das Pflücken auf öffentlichen Flächen in der Stadt erlaubt ist. In vielen Kommunen ist das Ernten sogar ausdrücklich erwünscht. Allerdings sollte beim Pflücken von Früchten und Kräutern die sogenannte „Handstraußregel“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz befolgt werden. Sie besagt, dass jeder Bürger Früchte und Wildpflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen darf. Auf der Seite www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/staedte-essbar-machen/ernten-auf-oeffentlichen-flaechen/ stellt das Bundeszentrum für Ernährung vor, wann, wo und was auf öffentlichen Flächen geerntet werden darf.
Lesen Sie dazu auch: https://dblt.de/index.php/gesellschaft/garten-und-landwirtschaft/3301-mundraub-wo-die-gelben-baender-wehen.html