1765 wurde der Antrag auf Errichtung einer Achat- und Hartsteinschleifmühle bei Lindenfels gestellt, von dem Lindenfelser Amtmann Faupel. Ihm schien die Bearbeitung der hier vorkommenden Hartsteine lohnend. Daraufhin ließ sich die kurpfälzische Regierung Proben des Gesteins zusenden, erachtete es als brauchbar und erteilte die Genehmigung. Faupel erhielt daneben 15 Klafter Brandholz und zehn Jahre Steuerbefreiung.
Doch schon zwei Jahre später - Faupels Schleifmühle war aktiv und brachte tatsächlich Achatarbeiten hervor - klagte die Bergwerksdirektion, daß Bergleute und "mit Scheinen versehene Schürflustige" aus dem Amt Lindenfels verwiesen wurden.
Fundort: StAD Abt X G3 Konv 59 Fsz 2, Geschichtsblätter des Kreises Bergstraße Nr. 6, 1973