1795 wurde auf der Hochfläche zwischen Darsberg, Grein und Hirschhorn Wald gerodet und 6 Erbhöfe angelegt. 1834 zählte das Dorf 60 Einwohner. Doch schon 2 Jahrzehnte später lebten hier nur noch 3 Personen. Missernten und die schlechten Sandböden hatten die Bauern gezwungen das Dorf zu verlassen. Nur der Förster musste wegen der für damalige Beamte üblichen Residenzpflicht in Michelbuch verbleiben.

Als in Hessen alle gemeindefreien Gemarkungen den einzelnen Städten und Gemeinden zugeordnet wurden, blieb der Ort aufgrund eines besonderen Staatsvertrages zwischen den Großherzogtümern Baden und Hessen ausgespart. Dieser Vertrag besagt, dass die Gemarkung von Michelbuch von rund 485 ha Größe nur unter ganz bestimmten Auflagen einer Gemeinde zugeordnet werden darf, die bis heute niemand bereit war zu erfüllen. Kein Bürgermeister, kein Landrat und kein Gemeinderat besitzen hier Zuständigkeiten.

Heute lebt nur noch eine einzige Frau in dem ehemaligen Forsthaus. Als 2002 ihr Mann starb, blieb sie alleine zurück. Die Frau hat weder Pflichten noch Rechte, sie zahlt keine Steuern, darf aber auch nicht wählen. Seit einem Gebietstausch zwischen Baden und Hessen aus dem Jahre 1903 sind Grund und Boden hessisch. Eigentümerin ist die Badische Evangelische Landeskirche, die dem Kreis Bergstraße anstatt der Grundsteuer eine Kreisumlage zahlt. Text von Rainer Türk, gefunden bei der Monatswanderung vom August 2011 des Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald