Worauf Bürgerinnen und Bürger, die am Corona-Virus erkrankt sind, bei der Abfallentsorgung achten müssen - Lampertheim-Hüttenfeld, 25. März 2020
Infizieren sich Menschen mit dem Corona-Virus (COVID-19), müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Welche Regeln Bürgerinnen und Bürger in diesem Fall auf Anraten des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) einhalten müssen, erklärt der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) im Folgenden:
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Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcken entsorgt werden. Das Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
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Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
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Es ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle mehr in die jeweiligen Behälter bzw. in den Gelben Sack geworfen werden.
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Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Bürgerinnen und Bürger finden diese Vorgaben auch noch einmal auf der Webseite des ZAKB unter www.zakb.de oder über die kostenfreie ZAKB-App für Android- oder Apple-Geräte.
Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße – ZAKB www.zakb.de