25.07.2024: Landkreis stellt Sportgelände der Modautalschule für Freizeit zur Verfügung
Darmstadt-Dieburg / Modautal. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat mit der Gemeinde Modautal eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um eine Nutzung des Sportgeländes der Modautalschule in Ernsthofen auch für die Freizeit zu ermöglichen – als Bolz- und Sportplatz für die Kinder und Jugendlichen. Zwei Fußballfelder mit Basketballfläche, zwei Laufbahnen sowie eine Sprunggrube befinden sich auf dem Areal. Bislang wurden sie nur für schulische Zwecke genutzt. Das soll sich nun ab dem 1. August ändern. „Ich freue mich, dass wir der Gemeinde diese Lösung anbieten können“, erklärt der Schuldezernent und stellvertretende Landrat Lutz Köhler. „Das Areal wurde nach Schulschluss nicht mehr benutzt – und nun wissen wir es am Nachmittag und an den Wochenenden in guten Händen.“ Denn, so Köhler weiter, es gehe auch um einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. „Eine Anlage, die nicht genutzt wird, ist totes Kapital“, sagt der stellvertretende Landrat, „auf diese Weise können wir sie zum Wohle der Kinder noch nach Schulschluss nutzen.“ Das Beispiel zeige, dass der Landkreis nicht auf Zuständigkeiten beharre und erspare der Gemeinde so die Suche nach einer eigenen Lösung.
Modautals Bürgermeister Jörg Lautenschläger zeigt sich erfreut: „Es war ein großes Anliegen im Ort, dass wir das Gelände nutzen können“, sagt er, „weil die Gemeinde keine Fläche für einen Bolzplatz hat. Die Kinder und Jugendlichen wird es sehr freuen.“ Vereine können bei Bedarf – nach vorheriger Absprache – das Gelände nutzen.
Die Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass die Gemeinde das Gelände werktags von 16 bis 22 Uhr nutzen darf und an den Wochenenden sowie in den Ferien von 8 bis 22 Uhr. Während dieser Zeit anfallender Müll ist von der Gemeinde zu entsorgen. Für Vandalismusschäden, die während der Nutzungszeit entstehen, beteiligt sich die Gemeinde mit der Hälfte der Kosten. Der Vertrag läuft zunächst zehn Jahre lang und verlängert sich danach automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Wie bei anderen Sportanlagen des Landkreises auch ist die Überlassung für politische, kommerzielle Zwecke und private Feiern ausgeschlossen. Sollte es eine schulische Veranstaltung innerhalb der Nutzungszeiten der Gemeinde geben, muss die Schule der Kommune dies 14 Tage vorher ankündigen.