Ab Januar 2023 neue Anlieferungsgebühren auf den Kompostierungsanlagen / Moderate Preisanpassung für Bauabfälle
Viele Jahre konnten die Anlieferungsgebühren für Grüngut auf den fünf Kompostierungsanlagen im Landkreis Darmstadt-Dieburg stabil gehalten werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Teuerung in den letzten Jahren und des aktuell gravierenden Anstiegs der Kosten für Energie, Materialien und Dienstleistungen wurden die Gebühren und Tarife ab 2023 neu kalkuliert. Weiterhin kostenfrei bleibt die private Anlieferung von Grüngut im Handwagen oder Pkw-Kofferraum durch die Bürgerinnen und Bürger.
Wer sein Grüngut im Anhänger bringt, bezahlt künftig bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 1,5 t pauschal 4,00 Euro. Größere Mengen Grüngut und gewerbliche Anlieferungen beispielsweise in Anhängern mit mehr als 1,5 t, Pritschenwagen, (Klein-)Transportern, Lkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen werden verwogen und mit 49,50 € pro Gewichtstonne zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet. Die Preise für die auf den fünf Kompostierungsanlagen in Alsbach-Hähnlein, Eschollbrücken, Wembach-Hahn, Weiterstadt und Semd erzeugten und verkauften Produkte wie Biokompost, Gartenerde und torffreie Blumenerde bleiben hingegen weitgehend unverändert – lediglich Rindenmulch und torffreie Blumenerde verteuern sich leicht für Großabnehmer ab 1m3. Als Service werden auf allen Anlagen auch stabile Papiersammelbeutel und Vorsortiergefäße für die Küche zu niedrigen Preisen angeboten.
Bedingt durch gestiegene Energie-, Transport- u. Verwertungskosten sind die Wertstoffhöfe und Bauabfallsammelstellen im Landkreis Darmstadt-Dieburg gehalten, die Gebühren einiger Fraktionen ab 01.01.2023 moderat anzupassen. In den vorausgegangenen drei Jahren konnten trotz teils schon steigender Verwertungskosten die Preise noch stabil bleiben. Sämtliche Annahmestellen und deren Öffnungszeiten sind auf der Website des ZAW Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg unter zaw-online.de zusammengestellt. Örtliche Informationen sind im aktuellen Abfallkalender abgedruckt.
Die neuen Gebühren im Überblick:
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A (Bauabfall brennbar): 6,50 €/100 Liter
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B1 (Bauabfall sperrig, überlang + Gipskarton): 8,50€/100 Liter
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B2 (Bauabfall gemischt, mineralisch + Flachglas): 17,50€/100 Liter
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C (Bauschutt aus schweren Baumaterialien, z.B. Beton + Steine): 6,50€/100 Liter
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D (Bauschutt aus leichten Baumaterialien, z.B. Porenbeton): 8,50€/100 Liter
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E (Altholz unbehandelt/leicht behandelt): 3€/100 Liter
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F (Altholz stark behandelt/imprägniert): 5€/100 Liter
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G (Metallschrott): 0€/100 Liter
21.12.2022 Aus Da-Di-Werk/Umweltmanagement wird ZAW
Zum Ende des Jahres 2022 geht das Umweltmanagement (bisher Teil des Da-Di-Werks) über in den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Grund für den Betriebsübergang ist eine Änderung im Steuerrecht, die auf europäische Rechtsprechung zurückzuführen ist. Danach sind Dienstleistungen, die öffentliche Unternehmen für andere öffentliche Unternehmen ausführen, künftig mit Umsatzsteuer zu belegen, soweit ein Wettbewerb mit privaten Unternehmen möglich wäre.
Das Da-Di-Werk betreibt im Landkreis Darmstadt-Dieburg fünf Kompostierungsanlagen, die beiden Wertstoffhöfe in Groß-Umstadt-Semd und Weiterstadt, sowie die Abfallgefäßvermietung. Außerdem übernimmt es für den ZAW die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung. Würden nun all diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig, bedeutete dies für den Müllgebührenzahler eine zusätzliche Belastung von knapp 2 Mio. Euro jährlich.
Deswegen haben sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg und der ZAW entschieden, den Betriebszweig Umweltmanagement des Da-Di-Werks im Zuge eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf den ZAW zu übertragen. Das Da-Di-Werk Gebäudemanagement bleibt hiervon unberührt. „Ich freue mich, dass wir mit Hilfe dieser Regelung unserer Bürgerschaft erhebliche Mehrkosten im Gebührenbereich ersparen können“, so der ZAW-Vorstandsvorsitzende und Erste Kreisbeigeordnete und ZAW-Vorstandsvorsitzende Lutz Köhler.
Mit dem Betriebsübergang wird der ZAW nun Arbeitgeber für 81 Beschäftigte und Eigentümer der Kompostierungsanlagen, sowie des Verwaltungssitzes des ZAW in Messel. „Die Zusammenlegung unserer Kompetenzen schafft Synergien, schärft das Profil des ZAW und kommt so letztlich allen Menschen im Landkreis zugute“, sagen die Geschäftsführer des ZAW Dr. Armin Kehrer und Bernd Dewitz.
Ab 2025 keine gelben Tonnen mehr
Immer wieder wird im LaDaDi über die Gelben Säcke diskutiert. Bei der jüngsten Abfuhr sorgte ein Zettel des Entsorgungsunternehmens für Aufregung in der Bevölkerung. Es war ein Hinweis, dass die gelben Tonnen zukünftig nicht mehr geleert werden.
Dies nimmt der ZAW zum Anlass, wiederholt über die Regelungen zum Gelben Sack aufzuklären.
Bereits seit 1993 liegt die Entsorgung von Verpackungsabfällen ausschließlich in der Verantwortung der privaten Wirtschaft, z. B. Duales System Deutschland GmbH, Landbell AG. Schon beim Kauf eines Produktes wird die Einsammlung und Entsorgung über den Einkaufspreis bezahlt und ist somit auch nicht im Gebührenhaushalt des ZAW enthalten.
Der ZAW als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist kein Vertragspartner der Systembetreiber und hat keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung und Einsammelmodalitäten der Gelben Sack Abfuhr. Für die Einsammlung der Gelben Säcke im LaDaDi ist seit Anfang des Jahres die Firma RESO zuständig, die wiederum für bestimmte Kommunen die Firmen Knettenbrech + Gurdulic sowie Remondis als Subunternehmen einsetzt. Auftraggeber der Firma RESO ist das Duale System Deutschland GmbH, das zurzeit für den LaDaDi als Systemführer für alle dualen Systeme fungiert.
Die derzeitige Auftragsvergabe durch die dualen Systeme läuft bis Ende 2024. Bis dahin erfolgt die Abfuhr von Leichtverpackungen über den Gelben Sack.
Eigeninitiativ angeschaffte gelbe Tonnen dürfen gern weiterhin als Zwischenlager für die Gelben Säcke genutzt werden. An den Abfuhrtagen müssen die Gelben Säcke aber entnommen und bereitgestellt werden. Dies hat versicherungsrechtliche Gründe.
Werden privat angeschaffte Gefäße durch den Entsorger bei der Abfuhr beschädigt, so greift hier das Privatrecht und der Entsorger müsste in jedem Fall die Tonne erstatten. Aus diesem Grund wird das Entsorgungsunternehmen keine gelben Tonnen mehr leeren. Die Gelben Säcke werden seit Beginn des Jahres ganzjährig alle 14 Tage abgeholt. (ladadi)
Tipp der Redaktion: die gelben Tonnen künftig als Wasserspeicher für Regenwasser verwenden! Mit dem gesammelten Wasser können im Sommer durstige Bäume an der Straße gewässert werden, dies wird immer stärker notwendig!
April 2021 - LaDaDi: illegale Müllablagerungen melden
ZAW-Abfall-App mit Meldefunktion für illegale Ablagerungen ausgestattet
Die Sonne lacht und die Menschen zieht es in die freie Natur. Leider bleiben dabei immer wieder unschöne Abfallhaufen auf Waldparkplätzen oder Feldwegen zurück. Für solche Hinterlassenschaften hält die ZAW-App jetzt eine spezielle Funktion bereit, mit der illegale Müllablagerungen gemeldet werden können. Hier kann eingetragen werden, welche Art von Abfall gefunden wurde. Damit die Stelle der Ablagerung gut zu finden ist, können die GPS-Daten hinzugefügt werden – dann noch schnell ein Foto vom Müllhaufen schießen und an den ZAW senden.
Die ZAW-Abfall App steht im Playstore (Android) und im App Store (iOs) kostenlos zum Download bereit. Die App enthält zudem einen Abfallkalender, erinnert an Entsorgungstermine und kennt die Standorte und Öffnungszeiten der nächsten Recyclinghöfe.
„Liegt erst einmal Abfall an einer bestimmten Stelle, kommt schnell noch mehr hinzu. Anscheinend sinkt die Hemmschwelle, den eigenen Abfall dazu zu werfen, mit zunehmender Abfallmenge“, berichtet Christine Funck, Abfallberaterin und Sachbearbeiterin für illegale Müllablagerungen. „Die Meldungen, die beim ZAW eingehen, werden je nach Standort der illegalen Ablagerung, an die Bauhöfe der Städte und Gemeinden, an Hessen Mobil oder an die Autobahnmeistereien weitergegeben.“
„Für illegale Müllablagerungen gibt der ZAW jährlich über eine Million Euro aus, die nicht sein müssten, wenn alle ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen würden“, sagt Robert Ahrnt, Erster Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent des LaDaDi. „Im Falle einer Anzeige drohen den Verursachern neben den Entsorgungskosten außerdem saftige Bußgelder.“
In diesem Zusammenhang weist Robert Ahrnt auch auf die Möglichkeit einer Umweltpatenschaft hin. Wer sich für Umwelt und Natur engagieren möchte, kann über seine Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Umweltpatenschaft beantragen. Umweltpaten werden mit Greifzangen, Warnwesten, Arbeitshandschuhen und Müllsäcken ausgestattet und sammeln den Abfall ein, der auf öffentlichen Wegen oder Plätzen herumliegt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der eingesammelte Abfall wird dann bei den Bauhöfen abgegeben. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Vereinbarung mit der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung notwendig. Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihnen gerne Christine Funck vom ZAW unter der Rufnummer 06159 9160-144 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (ladadi)