50 Jahre gehen sehr schnell vorbei: das haben wir gesehen, als wir merkten daß die Warnungen des Club of Rome (die Grenzen des Wachstums) schon so lange her sind ohne daß sich wirklich viel geändert hat. Es sind zwei Generationen für uns Menschen - aber was ein einzelner Mensch in kurzer Zeit schafft, ist für Gesellschaften offenbar nicht zu schaffen: notwendige Veränderungen zu vollziehen.

Wenn die Gemeinde Lautertal sich dafür entscheidet, knapp 100 Hektar Waldfläche aus der Nutzung zu nehmen und mit der Wohlleben Waldakademie in Naturwald zu verwandeln, dann tut sie das NUR für die nächsten 50 Jahre. Für eine Entwicklung zum Naturwald ist das ein viel zu kurzer Zeitraum. Was geschieht nach 50 Jahren? Hurra hurra im Odenwald ist Holzauktion?

Auf der anderen Seite erfordert es Mut, sich für 50 Jahre an eine GmbH zu binden.*

Aber nun: worum geht es eigentlich?

Lautertal, Januar 2023: Zukünftig müsse eine grundsätzlich andere Bewirtschaftung des Waldes erfolgen, so Bürgermeister Andreas Heun bei einem Pressegespräch. Hierzu seien weitere Stillegungsflächen erforderlich. Dafür gebe es mehrere Modelle, die auch kombinierbar sind: Ökopunkte / Wohlleben / Holzwirtschaft. Die Zusammenarbeit mit Hessenforst soll fortgeführt werden, etwa bei Wiederaufforstungen zur Kompensation von Schäden. Heun wies zudem auf ein neues Förderprogramm hin, das im November 2022 aufgelegt worden ist. Demnach sei für klimaangepaßtes Waldmanagement die Stillegung von 5 % der Flächen erforderlich.

Bei der Januarsitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses der Gemeinde Lautertal wurden drei interessante Präsentationen vorgestellt: erstens der Waldwirtschaftsplan 2023 von Hessen Forst, zweitens gab es einen Vortrag von Dr. Storm (TU Darmstadt) zum Thema "Vom Ökosystem zur Forsteinrichtung". Dabei geht es darum, neue Leitlinien zu erarbeiten, die aktuelle Forschungserkenntnisse und die veränderten Erfordernisse aufgrund der letzten Hitzesommer berücksichtigen. Zum dritten wurde das Angebot der Wohlleben Waldakademie* vorgestellt. Hierbei wurden einige Fakten erstmalig im Detail dargelegt, was für etwas Irritation sorgte. Es geht dabei darum, Waldgebiete durch Unter-Schutzstellung von der Nutzung auszunehmen und zugleich die Eigner für entgehende Erträge durch Pacht zu entschädigen. Ein hehres Ziel, dessen Dringlichkeit die aktuelle Klimaentwicklung zeigt.

Die Waldakademie möchte im Lautertal 100 Hektar zusammenhängenden Gemeindewald anpachten und  und stilllegen. Als Ausgleich waren der Gemeinde 1.303.750 Euro angeboten worden. Nun zeigte sich, daß für die stillgelegten Flächen zum einen ein Grundbucheintrag erfolgen muß, zum zweiten durch die Waldakademie zunächst Patenschaften verkauft werden müssen. Erst dann können Pachtzahlungen fließen.
Die GmbH (nicht Stiftung!*) gründete sich 2016 und hat nach eigenen Aussagen bereits zwei Kommunen (Wershofen und Nohn, beide Eifel) unter Vertrag. Wenn dabei jeweils 100 Hektar stillgelegt werden, so verwundert die Angabe von Patrick Esser, Dozent der Waldakademie, daß bislang 74 Hektar geschützt wurden. Das relativiert die Goldregen-Erwartungen für Lautertal ein wenig.

Da die Lautertaler Flächen kleiner sind und touristisch stark frequentiert, müßte hier insbesondere die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde geprüft werden. Anstoß der Idee war eine Petition, die unter anderen auch von den Lautertaler Nabu-Ortsvereinen angestoßen worden war. Diese Petition wurde bislang von 17000 Menschen unterschrieben, Bürgermeister Heun sieht darin die große Bedeutung für die Menschen vor Ort, nicht nur im Lautertal. Eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema muß daher geführt werden, um den Anteil der Stillegungsflächen zu erhöhen. Das bisherige Modell der Ökopunkte, für das die Stillegungsflächen bereits definiert sind, soll weitergeführt werden. Als zweites soll das Wohlleben-Modell bedacht werden. Heun erklärte ausdrücklich, daß keine Enteignung der Privatwaldbesitzer in Frage komme, jeder könne sich jedoch beteiligen. Allerdings habe die Holzwirtschaft aktuelle aufgrund der Energiekrise eine neue Gewichtung erfahren.

Die Mitglieder des Umweltausschusses haben alle drei Berichte mit Interesse aufgenommen und werden nun in den Fraktionen darüber beraten. Für die Entscheidungsfindung wird es sicher noch einige Zeit benötigen.

Nun zu den einzelnen Vorträgen / Präsentationen:

1. Waldwirtschaftsplan 2023: Herr Ralf Schepp (Hessen Forst) stellte das umfangreiche Zahlenwerk vor. Darin geht es um den Lautertaler Gemeindewald, um Ausgaben und Einnahmen. Aufgrund der letzten Dürresommer ist der Posten Verkehrssicherung gestiegen, wie zu erwarten war. Auch die Materialkosten für Wegebau und Pflanzen sind gestiegen. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben 2022 auf 139.000 Euro, während die Einnahmen auf 126.000 Euro kommen. Die Gemeinde hat also 13.000 Euro Verlust gemacht mit ihrem Wald. Der Verkauf von Holz brachte 106.000 Euro, je Festmeter werden derzeit 2,50 Euro gezahlt.

Der Einschlag erfolgte weitgehend bei geschädigten Bäumen oder solchen, die im Sinne der Verkehrssicherung eine Gefahr darstellten. Es mußten dadurch an Fichten 1000 Festmeter mehr eingeschlagen werden, als nachhaltig vertretbar gewesen wäre. An Buchen hätte mehr eingeschlagen werden können ohne daß der nachwachsende Bestand verringert wird, Eiche und Kiefer ist im Lautertaler Wald vernachlässigbar. Es wurden insgesamt 18.000 Festmeter eingeschlagen, 16.000 wären nachhaltig gewesen. Die Nachfrage ist sehr gut, der Markt hat sich bestens erholt. Hessen Forst verkauft das im Lautertal eingeschlagene Bauholz (Fichte) sowie ein knappes Buchenangebot sehr regional im Umkreis von 100 Kilometern. Die Brennholznachfrage ist infolge der Energiekrise enorm, Kundenanfragen kommen u.a. auch aus Frankfurt. Im Lautertal gibt es 70 Haushalte, die jeweils etwa 10 Festmeter erhalten, dies konnte gerade so abgedeckt werden.

Tote Bäume, die auf den sogenannten Kalamitätenflächen liegen blieben, würden sofort biologisch abgebaut werden und damit CO2 abgeben. Deshalb wird dieses Holz immer sofort abgeräumt. Besonderheit bei abgestorbenen Fichtenflächen: würde Hessen Forst hier nicht gleich Neues pflanzen, würde eine ganz andere Pflanzengesellschaft hochwachsen, wirtschaftlich nutzbarer Wald würde so nicht von allein wachsen. Deshalb pflanzt Hessen Forst auf toten Fichtenbeständen neue Mischbäume. Allerdings gibt es im Lautertaler Gemeindewald weniger als 15 % Nadelbäume. Auch nach 2022 wird wieder hauptsächlich Schadholz geerntet werden. Glücklicherweise spielt Holzdiebstahl in Lautertal keine Rolle, in Hessen sieht dies anders aus.

Die Verjüngung von Buchenbeständen benötigt laut Ralf Schepp 30 Jahre.

2. Leitlinien: vom Ökosystem zur Forsteinrichtung - auf Antrag der Grünen hielt Dr. Christian Storm (TU Darmstadt, Fachgebiet chemische Pflanzenökologie, Fachbereich Biologie) einen aufschlußreichen Vortrag zu diesem Thema. Storm stellte zunächst den Wald als Wohlfahrtseinrichtung vor: sowohl unsere Gesellschaft als auch wir als Individuen haben einen mehrfachen Nutzen vom Wald. Wald schützt und reguliert das Klima, liefert Holz für Bau und als Brennstoff, bietet uns Erholung, trägt in großem Umfang zum Naturschutz bei und ist ein wichtiger Wasserspeicher. Die Leistungen des Waldes für Klima, Wasser, Natur und Mensch ist 38 mal so hoch wie für die Nutzung des Holzes. Den Erholungswert beziffert Storm mit 62 %, die Retentionsfähigkeit (Wasserhaltevermögen) mit 12 % und die Biodiversität mit 10 %. Insgesamt ein Wert von 12.000 Euro pro Hektar und Jahr. Gerade in der Klimakrise stellt Wald einen wichtigen CO2 Speicher dar.

Deutschland hat in der Biodiversitätskrise eine große Verantwortung, weil große Waldflächen auf deutschem Gebiet liegen. Durch Katastrophen und Kronenverlichtung verlieren diese Flächen stetig. Die Extremereignisse nehmen zu, und die Versauerung der 1980er und 1990er Jahre wirkt noch immer nach.

Das Waldmanagement müsse daher grundlegend überprüft werden, Prioritäten müssen auf Streßvermeidung und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gelegt werden. Durch Entnahme von Holz verliert der Wald an Mineralstoffen, Humus wird abgebaut, der dringend als Wasserspeicher benötigt wird. Die verbleibenden Bäume werden dadurch noch stärker dürreanfällig. Ein Naturwald mit geschlossenem Kronendach braucht weniger Wasser, weil er tiefe Wurzeln hat. Auch im Wegebau muß die Situation neu bewertet werden: für Wege inklusive Randstreifen zur Verkehrssicherung werden breite Schneisen in den Wald geschlagen, die Verdichtung des Bodens in Rückegassen führt zu einem nicht wiederkehrenden Verlust an Wasserspeicherfähigkeit.

Die Leitlinien, die nun erarbeitet werden müssen, umfassen:

  1. Sicherung der Stabilität und Anpassungsfähigkeit
  2. Schutzfunktionen fördern: Erosion vermeiden, Diversität steigern, Co2-Speicher verbessern
  3. Erholungswert
  4. Holz zur lokalen Versorgung durch langlebige Holzprodukte
  5. Finanzielle Aspekte

Die natürliche Verjüngung hat die höchste Priorität. Naturnahe Strukturen, hoher Holzvorrat in natürlichen artenreichen Waldgesellschaften sorgen für ein besseres Waldinnenklima.
Das Ergebnis, so Dr. Storm: nach 40 Jahren ist mit höherer Holzproduktion als jetzt zu rechnen.

Wenn die Zielvereinbarung formuliert ist, kann bis Ende 2023 die Umsetzung beginnen, so Ralf Schepp.

Die Verjüngung eines Buchenwaldes benötigt laut Dr. Storm 200-300 Jahre.

3. Wohllebens Waldakademie: das Angebot für Lautertal Vortrag von Patrick Esser, Dozent in Wohllebens Waldakademie; Herr Esser stellte die Waldakademie vor, die im Jahr 2016 gegründet wurde und die Rechtsform der GmbH trägt. Das Konzept der Waldakademie sowie das konkrete Angebot für Lautertal finden Sie im Anhang. Patrick Esser verwies darauf, daß früher zwei Drittel des Waldes aus Buchen bestand in Deutschland, während es heute noch 5 % seien. Viele Fragezeichen waren in den Augen der Gäste der Ausschußsitzung zu sehen: Stiftung oder GmbH? Eintrag ins Grundbuch - und was ist wenn die GmbH insolvent wird? Verkehrssicherungsmaßnahmen sind explizit vom Vertrag ausgenommen, dafür muß Lautertal also aufkommen und haften. Die Pachthöhe berechnet sich aus dem zu erwartenden Holzertrag der kommenden 50 Jahre. Rechnet man das Ergebnis von 2022 durch Hessenforst, das zwar aufgrund der Energiekrise sehr hoch ausfällt, jedoch in diese Berechnung einfließen sollte: 106.000 Euro Einnahmen aus Holzverkauf - hochgerechnet auf 50 Jahre kommt man damit unbereinigt auf 5 Millionen Euro, während die Waldakademie 1.303.750 Euro anbietet.

Immerhin gewährt die Waldakademie ein unengeschränktes Betretungsrecht und Bejagung, Wanderwege und Wirtschaftswege bleiben erhalten und müssen von Lautertal gepflegt werden. Die Gemeinde behält also die Betriebskosten, die Verkehrssicherung und die Wegeinstandhaltung. Dafür stellt sie eine Rechnung an die Waldakademie, die sich vorwiegend um Kundenbetreuung und Marketing kümmert. Die Idee dahinter ist nämlich, mit dem Lautertaler Gemeindewald um Sponsoren zu werben, die die Entschädigung für die Stillegung übernehmen. Die Frage bleibt: wie lange dauert die Vermarktung? Wann wird Geld fließen? Wenn keine Kunden gefunden werden, gehen die reservierten Flächen nach fünf Jahren zurück an die Gemeinde, aber was wird aus dem Grundbucheintrag?

* Bislang war oft irrtümlich von der Wohllebenstiftung die Rede. Im Jahr 2021 wurde das Thema Wohllebenstiftung erstmals im Lautertal vorgestellt. Es handelt sich jedoch nicht um eine Stiftung, sondern um eine GmbH: Wohllebens Waldakademie. 

Erläuterung zur Verkehrssicherungspflicht im Wald

Dem Antrag der Grünen zum Verzicht auf Baumfällungen im Bereich Felsberg, die nicht der Verkehrssicherungspflicht geschuldet sind, liegt das Urteil des GBH zur Verkehrssicherungspflicht im Wald bei:

„Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren“, urteilten jetzt die Karlsruher Richter in der Frage der Haftung des Waldbesitzers für die Verletzung eines Spaziergängers durch einen herabstürzenden Ast (BHG, Urteil vom 02. Oktober 2012 VI ZR 311-11). Der DStGB begrüßt diese Klarstellung und mehr Rechtssicherheit für Waldbesitzer und Forstleute. Quelle: https://www.dstgb.de/themen/kommunalwald/aktuelles/urteil-des-bgh-zur-verkehrssicherungspflicht-im-wald/ (25.1.2023)

Bei schuldhafter Verletzung einer bestehenden Verkehrssicherungspflicht entstehen im Schadensfall zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Im Falle von Personenschäden können auch strafrechtliche Folgen damit verbunden sein. Durch Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer entstehende zivilrechtliche Haftungsrisiken abdecken, auch mögliche Schadenersatzansprüche aus fahrlässiger Verletzung einer bestehenden Verkehrssicherungspflicht. In die Versicherung sollten alle Formen der Fahrlässigkeit mit einbezogen sein, da die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit teilweise sehr schwierig sein kann. Quelle: https://www.praxis-agrar.de/pflanze/forst/verkehrssicherungspflicht-der-waldbesitzer (25.1.2023)

  • Waldbesucher müssen auf privaten, nicht nach Straßengesetz gewidmeten Waldwegen mit waldtypischen Gefahren rechnen
  • Auch an zertifizierten Wanderwegen besteht keine Haftung des Waldeigentümers für waldtypische Gefahren
  • Die Haftungsfreistellung bzgl. waldtypischer Gefahren gilt gleichermaßen für private wie für öffentlich-rechtliche Waldeigentümer
  • Die naturbelassene Waldpflege zählt zu den hinzunehmenden waldtypischen Gefahren

Im Ergebnis haftet selbst auf stark frequentierten, beschilderten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldeigentümer grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren [6]. Zu begrüßen ist die klare Aussage, dass die naturbelassene Waldpflege zu den hinzunehmenden waldtypischen Gefahren zählt. Quelle: Rainer Hilsberg, Jurist in der öffentlichen Verwaltung in Bayern und nebenamtlich Referent zum Thema Verkehrssicherungspflicht für Bäume. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

https://www.digitalmagazin.de/marken/afz-derwald/hauptheft/2022-16/recht/034_verkehrssicherungspflicht-fuer-qualitaetswanderweg-im-wald (24.1.2023)

Wird unser Wald nun zukunftsfähig? Große Chance vertan...

Der Antrag der Grünen zur Gemeindevertretersitzung am 26. Januar 2023 wurde mit einer Mehrheit von CDU / LBL abgelehnt. Gefordert war,

  1. In den Flächen, die aktuell im Zusammenhang mit der Ausweisung von Naturwald geprüft werden, finden bis zur Entscheidungsfindung keine Fällungen statt, die über die nachweislich notwendige Verkehrssicherung hinausgehen.
  1. Daraus ergeben sich Sicherheits-Fällungen im Bereich des Felsenmeeres, nicht aber an den Wegen im Felsbergwald und andernorts, da hier keine Verkehrssicherungspflicht besteht.

Die Gemeinde Lautertal sucht aktuell nach adäquaten Flächen zur Ausweisung von Naturwald (Wald der nicht bewirtschaftet wird). In diesem Sinne schließt sich die Kommune der allgemeinen Entwicklung in den umliegenden Gemeinden im Speziellen und der Entwicklung von hessen-Forst im Staatswald an. Diese Flächen werden vor der Zuteilung von Ökopunkten auf ihre ökologische Qualität geprüft und bei Unterschreitung einschlägiger Kriterien von den Genehmigungsbehörden auch abgelehnt. Jeder Baum, der aktuell auf solchen Flächen gefällt wird, ist nicht nur ein ökologischer Verlust sondern verringert die Chancen auf Gewährung von Ökopunkten deutlich (da Verlust an Habitatbäumen). Im Wald gibt es ferner nur eine Verkehrssicherungspflicht, wo sich spezielle Besucheranlagen befinden wie Waldkindergärten, Schutzhütten, Sitzbänke, etc. Normale Wanderwege sind hiervon nicht betroffen (siehe Anlage (BGH-Urteil Verkehrssicherungspflicht im Wald)).

In einem Leserbrief an eine Tageszeitung in unserer Region (wie das BA das so unnachahmlich umschreiben würde) schrieb Martin Grzebellus (LBL) am 26. Januar, also am Tag der Gemeindevertretersitzung, was man so von Naturschutz hält. In polemischer Weise wird hier gegen die Verwaltung und die Grünen gehetzt und letztlich eine Chance vertan, auch wenn es beim Grünen-Antrag nur um ein paar Bäume ging. Aber Naturschutz ist ein Thema, das in die sogenannte Allmende fällt - in ein Allgemeingut, für das sich (fast) niemand verantwortlich fühlt.

M. Hiller, im Januar 2023

Lesen Sie zum Thema Wald auch:

Januar 2023: Lautertaler Umweltpolitik als Unterrichtsthema
September 2022: Grüne Lautertal: Aktuelles - Naturschutz am Felsberg
November 2021: Zukunft des Naturschutzgebietes Felsberg: Naturwald oder Ökopunkte?
Mai 2021:
Waldidylle oder Forstwirtschaft: Ökologie, Ökonomie und Vertrauensbildung  und Aus Wald und Flur

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