2. August 2024: Fördertopf ist ausgeschöpft - mehr als 1 MWh zusätzliche Speicherkapazität im Kreisgebiet beantragt.
Im Juli ist das dritte kreiseigene Förderprogramm im Bereich erneuerbare Energien des Kreises Bergstraße gestartet. Das Interesse war riesig: Innerhalb der ersten beiden Wochen gingen mehr als 100 Förderanträge beim Klimaschutzmanagement des Kreises Bergstraße ein. Am 30.07.2024 musste das Förderprogramm bereits wieder geschlossen werden, da die Fördermittel ausgeschöpft waren. Daher können keine weiteren Förderanträge mehr angenommen werden.
„Wir freuen uns sehr über den großen Andrang auf unser Förderprogramm. Aufgrund der vielen Anfragen, ob wir nach dem letztjährigen Energiespeicherförderprogramm wieder Stromspeicher bezuschussen werden, war uns vorher klar, dass der Fördertopf schnell ausgeschöpft wird. Mit dieser Geschwindigkeit haben wir so aber nicht gerechnet. Unsere Bürgerinnen und Bürger zeigen damit deutlich, dass sie ihren ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten wollen. Zusammen mit den bereits umgesetzten Maßnahmen des letztjährigen Programms sollten wir im Zuge der Förderungen definitiv zwei Megawattstunden an neuer Speicherkapazität im Kreisgebiet errichten können“, betont Landrat Christian Engelhardt.
Das Klimaschutzmanagement des Kreises aus der Abteilung Grundsatz und Kreisentwicklung bearbeitet nun nach und nach alle eingegangenen Anträge chronologisch nach dem Datum der vollständigen Einreichung ab. „Es kann aufgrund des Andrangs leider etwas dauern, bis alle förderberechtigten Bürgerinnen und Bürger den entsprechenden Bewilligungsbescheid in Ihren Briefkästen vorfinden. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran“, so Engelhardt.
Abgesehen von der Bearbeitung der einzelnen Förderanträge wird das Klimaschutzteam des Kreises den Kreisgremien empfehlen, auch für 2025 ein Förderprogramm aufzulegen.
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Juli 2024: Kreis Bergstraße fördert auch 2024 wieder Stromspeicher für PV-Anlagen: Programm hat Volumen von 200.000 Euro / Landrat Engelhardt: „Wollen Einsatz erneuerbarer Energien weiter vorantreiben
Damit soll die Speicherkapazität weiter ausgebaut und die Menge von bisher selbsterzeugten, aber überschüssigen Strom erhöht und selbst nutzbar gemacht werden, anstatt ihn ins Netz zu speisen. Das Hauptziel des Programms ist hierbei, Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Gleichzeitig soll zudem der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.
Folgende Szenarien für Stromspeicher werden im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:
- Neuanschaffung mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh
- Erweiterung der bereits vorhandenen Kapazität um mindestens 3 kWh
Die Förderung beträgt für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden je 180 Euro pro kWh und ist bis 3.000 Euro pro Antrag gedeckelt, wobei maximal nur bis zu 50 Prozent der Kosten für die Maßnahme seitens des Kreises übernommen werden. Voraussetzung ist eine bereits vorhandene beziehungsweise im Zuge der Speicherförderung neu errichtete PV-Anlage mit einer Mindestleistung von 2 kWp. Speicher für Balkonkraftwerke werden seitens des Kreises nicht bezuschusst.
„Auch in diesem Jahr unterstützt der Kreis Bergstraße seine Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau von erneuerbaren Energien im Kreisgebiet. Im vergangenen Förderprogramm, in welchem wir neben PV-Stromspeichern auch Heizstäbe bezuschusst haben, zeichnete sich deutlich ab, dass der Bedarf an Batterien weiterhin groß ist. Daher konzentrieren wir uns in diesem Förderprogramm vor allem darauf, die Speicherkapazität weiter zu erhöhen und hoffen, dass parallel auch weitere PV-Anlagen entstehen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von entscheidender Bedeutung, um unsere Energieversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir freuen uns darauf, mit dem neuen Programm die notwendige Unterstützung zu bieten und den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreis Bergstraße weiter voranzutreiben", sagt Landrat Christian Engelhardt.
Auch die beiden Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße freuen sich außerordentlich über die neue Förderung. Reiner Pfuhl sagt hierzu „Mit dem neuen Förderprogramm möchte der Kreis die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die aufgrund der doch hohen Kosten von Stromspeichern oder deren Erweiterungen bisher zurückschreckten. Mit Hilfe des Programms kommen wir unserem großen Ziel, als Landkreis treibhausgasneutral zu werden, wieder einen Schritt näher. Das Förderprogramm ist dabei eine unserer insgesamt 114 Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts des Kreises Bergstraße.“ Klimaschutzmanager Alexander Uhl fügt hinzu: „Das Potenzial und der Bedarf für weitere Kapazitäten sind auf jeden Fall vorhanden. Allein durch die bewilligten und bereits abgeschlossenen Maßnahmen sind nach aktuellen Stand 1,1 MWh Stromspeicherkapazität entstanden. Mit den noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen und dem neuen Förderprogramm werden wir die Kapazität im Kreisgebiet weiter deutlich erhöhen.“
Es ist zu beachten, dass die Förderung nicht für Inselbetriebe gilt, das heißt für Gebäude, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Zudem sind Gebäude mit gewerblicher Nutzung von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Kreis fördert nur PV-Stromspeicher, die im Kreis Bergstraße errichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung des Kreises erhalten, dürfen den Stromspeicher daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.
Hintergrund der neuen Förderung: Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat oder bauen möchte, speist auch Strom ins Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Doch wirtschaftlich ist dies meist nicht sehr attraktiv. Es ist oft sinnvoller, den eigenerzeugten Strom selbst zu nutzen. Will man den eigenen PV-Strom selbst nutzen, kommt es jedoch auf das individuelle Verbrauchsprofil an. Menschen, die tagsüber zuhause sind und Strom verbrauchen, können den erzeugten Strom direkt nutzen. Andere, die tagsüber unterwegs sind, benötigen eine Speichermöglichkeit, um dann in den Abendstunden die Sonnenenergie nutzen zu können.
Ab sofort können interessierte Bürgerinnen und Bürger Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie stellen. Genauere Informationen zu den Förderbedingungen und den Antragsmodalitäten sind auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/foerderprogramme/2024-pv-stromspeicher/ zu finden.
Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können ab sofort bis 31. Dezember 2024 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Bei weiteren Fragen wenden sich Interessierte bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Sommer 2023: Landrat Christian Engelhardt: „Mehr erneuerbare Energien selbst nutzen“ / 235.000 Euro im Fördertopf
Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße stärkt den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer neuen Richtlinie zur Förderung von Energiespeicherung im Kreisgebiet. Die Förderrichtlinie sieht vor, mit insgesamt 235.000 Euro den zügigen Ausbau und die Nutzung der Erneuerbaren Energien im Kreis Bergstraße zu unterstützen. Das Hauptziel des Programms: Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, ihren Anteil an der Eigennutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu erhöhen und indirekt den Ausbau von erneuerbaren Energien zu steigern. Durch diese Maßnahmen soll zudem der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.
Es werden folgende Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie unterstützt:
- Stromspeicher mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh
- PV-strombetriebene Heizstab-Kombinationen für Warmwasserspeicher mit einer Mindestleistung von 3 kW
Die Förderung beträgt für Stromspeicher mit einer Größe ab drei Kilowattstunden und Heizstäbe zur Heizungsunterstützung ab drei Kilowatt Leistung jeweils pauschal 500 Euro.
„Mit der neuen Förderrichtlinie möchten wir Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, aktiv zur Energiewende beizutragen und erneuerbare Energien effektiv zu nutzen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist von entscheidender Bedeutung, um unsere Energieversorgung nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wir freuen uns darauf, den Bürgern finanzielle Unterstützung zu bieten und den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreis Bergstraße weiter voranzutreiben", sagt Landrat Christian Engelhardt.
Auch Reiner Pfuhl, Klimaschutzmanager des Kreises Bergstraße, freut sich außerordentlich über die Förderung. „Mit dem neuen Förderprogramm ermöglichen wir die lokale Energiespeicherung, entlasten das Netz und helfen so, unserem großen Ziel, als Landkreis klimaneutral zu werden, wieder einen Schritt näher zu kommen“, hebt Pfuhl hervor. „Das Förderprogramm ist dabei eine unserer insgesamt 114 Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts des Kreises Bergstraße.“
Es ist zu beachten, dass die Förderung nicht für Inselbetriebe gilt, das heißt für Gebäude, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Zudem sind Gebäude mit gewerblicher Nutzung von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung gilt ausschließlich für Maßnahmen im Kreis Bergstraße.
Der Kreis fördert nur Anlagen, die im Kreis Bergstraße eingerichtet werden und die noch nicht bestellt oder installiert sind. Eine rückwirkende Förderung bereits installierter oder beauftragter Anlagen ist ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung des Kreises erhalten, dürfen die Anlagen daher erst bestellen, wenn ihnen der Förderbescheid des Kreises vorliegt.
Hintergrund der neuen Förderung: Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat oder bauen möchte, speist auch Strom ins Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Doch wirtschaftlich ist dies meist nicht sehr attraktiv. Es ist oft sinnvoller, den eigenerzeugten Strom selbst zu nutzen. Will man den eigenen PV-Strom selbst nutzen, kommt es jedoch auf das individuelle Verbrauchsprofil an. Menschen, die tagsüber zuhause sind und Strom verbrauchen, können den erzeugten Strom direkt nutzen. Andere, die tagsüber unterwegs sind, benötigen eine Speichermöglichkeit, um dann in den Abendstunden die Sonnenenergie nutzen zu können.
Ab sofort können interessierte Bürgerinnen und Bürger Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie stellen. Genauere Informationen zu den Förderbedingungen und den Antragsmodalitäten finden Sie auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/themen-projekte/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/foerderprogramm-energiespeicher/
Die Förderung kann jeder Haushalt mit eigenem Zähler nur einmal in Anspruch nehmen. Eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Bei der Bearbeitung und Genehmigung der Förderanträge gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Anträge können ab sofort bis 31. Dezember 2023 gestellt werden, solange die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.