KMB-Starkregengefahrenkarten bieten für die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet eine präzise Risiko-Bewertung
Kürzlich veröffentlichte das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie seine kommunalen Fließpfadkarten, die bislang nur den hessischen Kommunen zugänglich gemacht worden waren. Fließpfadkarten zeigen eine erste Übersicht der potenziellen Fließpfade, die das Regenwasser bei einem Starkregenereignis nehmen würde – allerdings ohne Darstellung der anstehenden Wassertiefen und den Risikoklassen der Gebäude und Verkehrsflächen. Fließpfadkarten sind somit zur Risikobeurteilung innerhalb städtischer Strukturen nur als grobe Abschätzung einer Gefahr geeignet. Stattdessen können Bürgerinnen und Bürger auf die Starkregengefahrenkarten zurückgreifen, die der KMB für Bensheim, Biblis, Einhausen und Lautertal kostenfrei als digitalen Service zur Verfügung stellt: Darin sind Regenabflüsse an der Erdoberfläche bei einem definierten Regenereignis berechnet. Basierend auf einer hydraulischen Simulation wird die lokale Überflutungsgefahr inklusive Wassertiefe und Gebäude sowie das Verkehrsflächenrisiko grafisch dargestellt. Die Karten bieten somit eine präzisere Gefährdungs-Beurteilung als reine Fließpfadkarten.
Anwohner können unter www.kmb-bensheim.de/abwasser/starkregengefahrenkarte/ prüfen, wie gefährdet z.B. ihre Straße oder ihr Grundstück im Falle eines Starkregens mit einem Wiederkehrintervall von 30 Jahren und 45 Minuten Dauer ist, um dann ggf. entsprechende Schutzvorkehrungen treffen zu können. Bei Starkregenereignissen kann sich das Wasser im öffentlichen Kanalnetz bis auf Straßenniveau oder höher stauen, denn die Kanalnetze sind grundsätzlich nicht auf Starkregenereignisse ausgerichtet. Die erforderlichen Größendimensionen wären nicht wirtschaftlich und auch nicht umsetzbar. In Gebäuden, die nicht gegen Rückstau geschützt sind, kann das aufgestaute Abwasser beispielsweise über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder Toiletten in Kellerräume eindringen und erhebliche Schäden verursachen. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und ihre Grundstücke und Häuser zu sichern.
Unterschiedliche Zuständigkeiten bei Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz
Die Starkregenvorsorge betrachtet in erster Linie die Auswirkungen von starken Niederschlägen im Verbandsgebiet und deren Bewertung von Überflutungsrisiken und des Schadenspotenzials. Der KMB fungiert als sogenannter „Abwasserbeseitigungspflichtiger“ und muss dafür sorgen, dass ein Regenereignis, das statistisch betrachtet alle 3-5 Jahre auftritt, sicher abgeleitet wird. Starkregen, der statistisch seltener auftritt, z.B. ein dreißigjähriges Regenereignis, liegt nicht mehr in der Zuständigkeit des KMB – Hier muss die Kommune vorsorgen. Zur wirkungsvollen Etablierung des kommunalen Risikomanagements ist es erforderlich, dass die Kommunen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Strukturen und Kompetenzen die Zuständigkeit ihrer Dienststellen für die einzelnen Arbeitsschritte zuordnen und verbindlich darlegen. So erscheint die Zuständigkeit der kommunalen Entwässerungsbetriebe für die Initiierung und fachliche Begleitung der Gefährdungsanalyse naheliegend. Dieser Bereich liegt in den Händen des KMB – wohingegen der Hochwasserschutz unter anderem der Frage nachgeht, welche Gewässer im Falle eines Starkregens zu Überflutungen führen können. Diese Aufgabe liegt beim Gewässerverband Bergstraße.
Bei Rückfragen oder Anregungen zu den KMB-Starkregengefahrenkarten steht Florian Bolz gerne zur Verfügung unter: Tel.: 06251 / 1096-91 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bild: Ansicht in der KMB-Starkregengefahrenkarte – Kartenausschnitt Bensheim