An dieser Stelle lesen Sie wichtige Änderungen und Maßnahmen...
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
April 2021:
Das Land Hessen hat am 23.04.21 über die Umsetzung der Änderungen des Bevölkerungsschutzgesetzes entschieden. Informationen dazu finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-notbremse Ausschlaggebend für das Inkrafttreten der so genannten Notbremse und der damit verbundenen Infektionsschutz-Maßnahmen sind laut Gesetz die Inzidenzwerte, die vom Robert-Koch-Institut für einen Kreis veröffentlicht werden.
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.
Ausgangsbeschränkungen:
Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.: Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren ("Gassi gehen"). Bis 24 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazierenzugehen (jedoch kein Sport nicht in Sportanlagen).
ÖPNV:
Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).
Öffnungen von Geschäften:
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts). "Click and meet" (nur bis Inzidenz unter 150: In allen weiteren Geschäften ist Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich. Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Diese Regelungen gelten jetzt auch für Baumärkte, die nicht mehr pauschal geöffnet sind.
Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien. Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2).
Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:
Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.
Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.
Schulen:
Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt die Testpflicht für die Präsenztage.
25.04.21: Kreis Bergstraße hat erstmalig die Inzidenzmarke von 165 überschritten. Sollte dieser Wert an drei Tagen in Folge überschritten werden, greift die „Stufe 165“ der Notbremse. Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Pandemie im Kreis Bergstraße finden Sie unter www.kreis-bergstrasse.de/corona.
Luca-App für Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg: Infos https://app.Luca-app.de
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Ältere Meldungen
Die Impfzentren in LaDaDi und Kreis Bergstraße sind ab 9. Februar 2021 geöffnet! Terminvergabe für Berechtigte über Telefon 0611 505 92 888 oder 116 117) oder www.impfterminservice.hessen.de
Wer bereits berechtigt ist, erfährt man - nach längerer Wartezeit - hier: https://ws.corona-impf-services-hessen.de/civ-imp.public/start.html?oe=00.00.IM&mode=cc&cc_key=IOMAX
Aktuell (4. Februar 21) sind Menschen über 80 Jahre sowie Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko impfberechtigt.
Weitere Infos:
Stufe Schwarz - Eilbekanntmachung Kreis Bergstraße: unter www.kreis-bergstrasse.de (rechte Spalte roter Kasten)
Kreis Bergstraße sucht Fachpersonal für Impfstraßen, siehe hier.
Kreis Bergstraße - Infos hier: www.kreis-bergstrasse.de/corona
Kreis Darmstadt-Dieburg Infos hier: https://perspektive.ladadi.de/index.php?id=137
Kreis Darmstadt-Dieburg: 2 Impfzentren in Reinheim und Pfungstadt ab 11. Dezember 2020
Der Inzidenzwert ergibt sich aus der Zahl der innerhalb einer Woche Neuerkrankten unter 100.000 Einwohnern.
Inzidenz laut RKI-Dashboard https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
19.Januar 21: Kreis Bergstraße 136, Darmstadt-Dieburg 91, Odenwaldkreis 134
16. Februar 21: Kreis Bergstraße 59,6, Darmstadt-Dieburg 55,7, Odenwaldkreis 52,7
8. Dezember: Bundesregierung beschließt Lockdown; Rede von Volker Bouffier am 8.12. siehe hier
28.10. Hessen ergänzt das bestehende Präventions- und Eskalationskonzept um weitere Maßnahmen - Infos hier
detaillierte Dokumente: https://www.hessen.de//
Kontakte: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 5 Personen gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Zusammenkünfte und Veranstaltungen In den hier aufgeführten Bereichen gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/mund-nasen-schutz ACHTUNG: Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Visiere (komplett oder als Kinnvisier) stellen keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung dar. Auch Motorradhelme sind keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung.
- Kontaktbeschränkungen: Wen darf ich wo treffen?
- Wann muss ich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen?
- Was ist eine Mund-Nasen-Bedeckung?
- Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?
- Testungen: Wer kann sich wo testen lassen?
- Einreise nach Hessen und Beherbergungsverbot
- Welche Regeln gelten in der Schule?
- Wie sind die Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen?
- Private Veranstaltungen: Darf ich Familienfeiern oder Hochzeiten feiern?
- Wie verhalte ich mich im Restaurant?
- Wie können öffentliche Veranstaltungen und Kulturangebote stattfinden?
- Wie verhalte ich mich auf Märkten und in Geschäften?
- Weiterführende Informationen
Tägliche Übersicht der bestätigten SARS-CoV-2-Fälle
Fragen und Antworten zu den wichtigsten Regelungen, Gesundheitsämter, Risikogebiete, Eskalationskonzept Infos hier
Unser "gesundes" Corona hilft leider nicht gegen Covid 19 (Coronavirus SARS-CoV-2), stärkt aber allgemein die Gesundheit!
Was genau Corona ist, lesen Sie hier.