Startschuss für hessenweites Sicherheitsprojekt KOMPASS in Lorsch

„Es geht darum, herauszufinden, wo die Menschen der Schuh drückt“, so fasst es Dr. Stefan Heck, Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport aus. Er gab am Mittwoch, den 8. Juli, gemeinsam mit Bernhard Lammel, Präsident des Polizeipräsidiums Südhessen, den Startschuss für die Zertifizierung im Rahmen der hessenweite Sicherheitsinitiative KOMPASS in Lorsch. Dabei zeigte er sich hochzufrieden mit der hessischen Kriminalitätsstatistiken. Trotzdem hält er das „Erfolgsmodell KOMPASS“ für eine unerlässliche Maßnahme, bei der es vor allem um die Prävention von Straftatbeständen geht.

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Zur Übertragbarkeit des Coronavirus auf Tiere hat das Friedrich-Loeffler-Institut - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Informationen herausgegeben: https://www.fli.de/en/news/animal-disease-situation/coronavirus/

Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass sich Nutz- und Haustiere mit dem neuartigen Coronavirus infizieren können. Aber: Personen in Quarantäne sollten grundsätzlich zuhause bleiben und den Kontakt zu anderen Personen und Tieren möglichst meiden. Dürfen Hunde ausgeführt werden, im Garten gearbeitet werden, Tiere (Landwirtshaft) versorgt werden? Jeder, der Verantwortung für Tiere trägt, sollte sich auf eine mögliche eigene Quarantäne-Situation vorbereiten. Daher ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld abzuklären, wie eine Versorgung der Tiere sichergestellt werden kann. Scheiden nun Familienmitglieder oder Freunde aufgrund von Quarantänemaßnahmen aus, verbleibt noch die Möglichkeit, auf Dienstleister wie beispielsweise „Gassigehservice“, Tierpensionen, Bereiter, Pensionspferdeställe etc. zurückzugreifen. Nutztiere auf dem Betrieb sollten wenn möglich durch eine andere Person betreut werden oder wenn nicht anders möglich sollte der Kontakt auf ein Minimum beschränkt werden.

Der Aufenthalt auf dem eigenen Grundstück oder dem eigenen Gelände stellt kein Problem dar. Der Sinn einer Quarantäne ist es, die Übertragung einer Krankheit wirksam zu verhindern. Deshalb sollen sie sich zuhause aufhalten und Abstand zu anderen Menschen halten.

Allgemeine FAQ zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landes Hessen unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/faq-zum-neuen-coronavirus-sars-cov-2-0

Diese Informationen stellte uns Frau Klöckener vom Presseamt des Kreises Bergstraße freundlicherweise zur Verfügung.

FAQs zu Haus- und Nutztieren finden Sie auf dieser Seite: https://www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00058419

TSI: Tipps und News für Katzenhalter in Corona-Zeiten

 

Sehr wichtig ist es, zu Zeiten geistiger Klarheit zu bestimmen, wie man gerne im Fall einer schwerwiegenden Krankheit, die die Selbstbestimmung einschränkt oder unmöglich macht, behandelt werden möchte. Sollen lebenserhaltende Maßnahmen bis zum bitteren Ende (das kann mit einem Herzschrittmacher sehr lange dauern) durchgeführt werden, sprich möchte man zwischen Apparaten und Schläuchen ein Leben im Dämmerzustand führen, oder sollen diese Maßnahmen beendet werden, sobald eine Besserung der Situation zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann?
Über die Patientenverfügung informiert der Hausarzt, es gibt die entsprechenden Formulare dort oder beim Notar, auch im Internet sind sie zu finden, z.B. unter http://patientenverfuegung.de. Dort sind auch Informationen über eine Betreuungsverfügung und den Notfallpaß zu finden. Seit dem 1. September 2009 hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung gesetzlich so geregelt: sie muss schriftlich sein, je qualifizierter, desto verbindlicher. Formvorschriften wie Handschriftlichkeit oder notarielle Beurkundung spielen für die Praxistauglichkeit keine Rolle mehr, es kommt vielmehr auf die konkreten Inhalte an.

Rund eine Millionen Menschen in Deutschland pflegen zu Hause einen Angehörigen. An ihre eigene Gesundheit denken viele Pflegende dabei oft zuletzt. Ein Beispiel dafür ist der Rücken: verspannte Schultern, quälende Rückenschmerzen oder ein steifer Nacken gehören für viele pflegende Angehörige zum ohnehin anstrengenden Pflege-Alltag. Aus diesen Beschwerden kann leicht eine chronische Krankheit werden. Ein Poster mit acht Ausgleichsübungen für den gestressten Rücken hat jetzt die Unfallkasse Hessen zum kostenlosen Herunterladen ins Internet gestellt: www.ukh.de.Vom "Recken und Strecken" über "Schultern lockern" und "Brust-muskeln kräftigen" reichen die Übungen. Sie sind leicht zu erlernen, erfordern außer einem Geschirrhandtuch und einem normalen Stuhl keine Hilfsmittel und können leicht zwischendurch in den Pflegealltag eingebaut werden.

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Schützende Hände: jetzt auch im Lautertal an vielen Stellen

Nachdem 2006 die Aktion  Schützende Hände in Bensheim sehr erfolgreich eingeführt wurde, regte der Lautertaler Jugendpfleger Peter Schuster dies auch hier an. Mit dieser Initiative werden in fast allen Ortsteilen Anlaufstellen für Kinder geschaffen, die sich in Not befinden oder Hilfe benötigen. Durch gut sichtbare Aufkleber sind diese Anlaufstellen erkennbar. Es ist wichtig, Kindern zuzutrauen, daß sie Wege allein zurücklegen. So wird das Selbstvertrauen gestärkt, die Kinder lernen eigenverantwortliches Handeln. Um Eltern trotzdem Sicherheit zu bieten, gibt es die Initiative.

Bergstraße(ots) - Beim Gros aller Betrugsfälle an der Haustür  handelt es sich um so genannte Haustürgeschäfte. Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen, wie zum Beispiel Reinigungs-, Dach- und Fassadenarbeiten.
Wie Sie sich auch bei forsch auftretenden Fremden nicht ins Bockshorn jagen lassen, verraten Ihnen folgende Tipps:

  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren.
  • Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären.
  • Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
  • Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe.
  • Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss stets extra unterschrieben sein. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
  • Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
  • Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende "Hinweise" (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen.
  • Rufen Sie umgehend die Polizei, wenn Sie das Gefühl haben, auf einen Betrüger hereingefallen zu sein.


Bei Ihrer Polizei sowie im Internet unter www.polizei-beratung.de erhalten Sie weitere Informationen, wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.